IP-Mitnahme bei Providerwechsel?
Sollte die Entscheidung des Gerichts im weiteren Verlauf des Verfahrens bestätigt werden, könnte dies Internet Provider vor erhebliche Probleme stellen. Das Gericht fordert NAC auf, einem ehemaligen Kunden die Nutzung seiner IP-Adressen bei jedem anderen Provider zu erlauben. Die vom Kunden bislang genutzten IP-Adressen dürfen explizit keinem anderen Kunde zugeteilt werden.
Nach Ansicht von NAC verstößt das Urteil gegen die Richtlinien der American Registry for Internet Numbers (ARIN) und deren Standard-Verträge, die jeder, der IP-Adressen zugeteilt bekommt, unterschreiben müsse. Darin heißt es explizit, dass zugeteilte IP-Adressen nicht in das Eigentum eines Providers übergehen und nicht verkauft oder transferiert werden dürfen.
Bei dem betroffenen IP-Block handle es sich eindeutig um nicht portable IP-Adressen, so Rubenstein. Im besagten Fall habe sich der Kunde selbst entschieden, den Provider zu wechseln und seinen Vertrag nicht zu verlängern. Zudem habe man dem Kunden über ein Jahr Zeit gelassen, seine IP-Adressen zu ändern, was dieser aber verweigert habe.
Kann der Kunde nun seine IP-Adressen aber zum nächsten Provider mitnehmen, so würden zum einen dem bisherigen Provider diese IP-Adressen verloren gehen, zum anderen würde aber auch die ARIN die Kontrolle über die IP-Adressen verlieren. Außerdem könne die Mitnahme der Adressen und die Tatsache, dass der Kunde diese kontrollieren kann, zu Routing-Problemen führen, so Rubenstein weiter. Und da die IP-Adressen dennoch weiterhin als dem nun ehemaligen Provider zugeteilt behandelt würden, müsste dieser auch weiterhin auf Beschwerden wegen Spam, Angriffen auf andere Rechner oder möglicher Urheberrechtsverletzungen reagieren, ohne jedoch die Möglichkeit zu haben, die IP-Adressen im Notfall sperren zu können.