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Reg TP genehmigt 12-Cent-Optionstarif der Telekom

Kunden können in neuem Tarif für 12 Cent pro Stunde telefonieren. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) hat am 25. Juni 2004 den von der Deutschen Telekom AG beantragten 12-Cent-Optionstarif "enjoy" genehmigt. Zuvor war die Telekom mit ihrem 10-Cent-Tarif noch bei der Reg TP gescheitert und hatte als Reaktion den neuen Optionstarif beantragt.
/ Jens Ihlenfeld
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Die Telekom habe mit ihrem neuen Antrag die Maßstäbe und Grundsätze der Ablehnung des 10-Cent-Tarifs berücksichtigt, so die Reg TP. Zum einen hat die Telekom die zusätzliche Grundgebühr auf jetzt 4,68 Euro erhöht, zum anderen das stündlich zu zahlende Entgelt für City- und Deutschlandverbindungen um 20 Prozent von 10 auf 12 Cent angehoben.

"Es war immer unsere Entscheidungspraxis, Optionstarife von Fall zu Fall zu beurteilen und wegen Erweiterung der Wahlmöglichkeiten der Verbraucher dann zu genehmigen, wenn sie den Wettbewerb nicht gefährden. Der jetzige Tarifantrag war genehmigungsfähig, weil er für Wettbewerber nachbildbar ist. Auch bestehende Angebote der Wettbewerber von ähnlichen Pauschaltarifen in Deutschland und Europa zeigen, dass derartige Tarifmodelle eine Ergänzung des Angebots darstellen und wettbewerbskonform sind" , so Matthias Kurth, Präsident der Regulierungsbehörde.

Die Genehmigung des neuen Optionsangebots ist allerdings an eine zusätzliche Berichtspflicht gebunden. Die Telekom muss im Abstand von jeweils einem Monat der Reg TP die Entwicklung der Kundenzahlen sowie des tatsächlichen Nutzungsverhaltens bei diesem Angebot melden. Damit will die Regulierungsbehörde überprüfen, dass keine Beeinträchtigung des Wettbewerbs erfolgt.

"Dennoch rate ich allen Telefonkunden bei der Wahl eines Optionstarifs, vor allem das Kleingedruckte der Anzeige sorgfältig zu lesen. Derartige Tarife rechnen sich nicht für Viel-, sondern vor allem für Langtelefonierer. Man sollte sein Telefonverhalten auf Grund der zurückliegenden Rechnungen ausführlich analysieren und bewerten. Die erhöhten Grundgebühren werden auch dann fällig, wenn man im Urlaub und auf Reisen ist. Vermeintliche Vorteile können sich ins Gegenteil verkehren" , warnt Kurth abschließend.


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