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Reg TP: Telekom muss Einmal-Entgelte senken

Preissenkungen sollen Wettbewerb im Ortsnetz fördern. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) hat die einmaligen Bereitstellungs- und Kündigungsentgelte ab dem 1. Juli 2004 gesenkt. Die neu genehmigten Tarife, die die Telekom von Wettbewerbern verlangt, dürfen um bis zu 36 Prozent niedriger liegen als zuvor.
/ Jens Ihlenfeld
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Für die häufigste Variante, die Übernahme einer "Kupferdoppelader Zweidraht" ohne Schaltarbeiten beim Endkunden, ist von den Wettbewerbern ein Bereitstellungsentgelt in Höhe von 47,97 Euro zu zahlen. Dieser Preis liegt gut 15 Prozent unter dem bisher genehmigten Entgelt und rund 35 Prozent unter dem Entgelt, das die Deutsche Telekom AG im Verfahren beantragt hatte.

Auch die Kündigungsentgelte werden gegenüber den alten Tarifen bei den meisten Zugangsvarianten verringert. Bei der Kündigung der einfachen "Kupferdoppelader Zweidraht" kommt es zu einer Absenkung von 36 Prozent auf künftig 19,95 Euro statt bisher 31,21 Euro, vorausgesetzt der Endkunde wechselt gleichzeitig zu einem anderen Wettbewerber oder zur Telekom zurück. In dem Fall, dass der Endkunde nicht gleichzeitig den Netzbetreiber wechselt, verringert sich das Kündigungsentgelt von 47,09 Euro auf 36,65 Euro, was einer Absenkung um 22 Prozent entspricht.

Beim "Line Sharing", also einem geteilten Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung, ist die Reg TP dem Antrag der Telekom gefolgt. Für die Gewährung des Zugangs zum hochbitratigen Teil der Teilnehmeranschlussleitung, der für DSL benötigt wird, ist ab dem 1. Juli 2004 ein monatlicher Überlassungspreis von 2,43 Euro zu zahlen.

Dabei wird die Teilnehmeranschlussleitung nach Frequenzbändern in einen niedrigen und einen höheren Frequenzbereich unterteilt, so dass der untere Bereich von der Telekom für Sprachübertragung und der obere Frequenzbereich von einem Wettbewerber für Datenübertragung auf DSL-Basis genutzt werden kann.

Alle jetzt getroffenen Entscheidungen sind für ein Jahr – also bis Ende Juni 2005 – gültig.


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