Lawrence Lessig bittet um Hilfe für Klage gegen Urheberrecht
Beispiele für Schäden durch Copyright-Beschränkung gesucht
Unter dem Namen Kahle v. Ashcroft sorgt in den USA seit einiger Zeit ein Gerichtsverfahren für Furore, mit dem auf die verfassungsrechtlichen Probleme des seit 1976 existierenden, bedingungslosen Urheberrechts hingewiesen werden soll, durch das alle künstlerischen Werke automatisch Urheberrechtsschutz genießen. Lawrence Lessig, der wohl bekannteste Wortführer gegen diese Urheberrechts-Automatik, hat nun die Öffentlichkeit dazu aufgerufen, Beispielfälle aufzuzählen, in denen das Urheberrecht ihre tägliche Arbeit und Kreativität einschränkt. Diese Fälle sollen dann vor Gericht als Argumente gegen die Automatik eingebracht werden.
Hatten die USA früher ein bedingtes Urheberrecht, in dem Urheber ihre Rechte anmelden und registrieren mussten, gilt seit 1976 ein bedingungsloses Urheberrecht. Das Problem dabei ist nun, dass somit auch viele Werke urheberrechtlich geschützt sind, für die eine kommerzielle Verwertung gar nicht mehr denkbar ist - unter anderem Bücher, die schon seit Jahren nicht mehr gedruckt werden.
Archive leiden somit darunter, dass sie diese Werke nicht ohne weiteres in ihre Sammlung aufnehmen können - dafür müsste zunächst der Rechteinhaber ausfindig gemacht und das Urheberrecht geklärt werden, was einen immens großen Verwaltungsaufwand darstellt und in vielen Fällen kaum zu bewerkstelligen ist. Unter dem alten Urheberrechtssystem hingegen wäre ein Großteil dieser kommerziell nicht interessanten Werke kaum registriert worden und hätte so archiviert und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden können.
Die Argumente von Lessig und seinem Team zielen daher darauf ab, dass durch den bestehenden automatischen Urheberrechtsschutz für kommerziell nicht mehr verwertbare Werke zwar viele Personen wie Archive und Künstler in ihrer Arbeit massiv behindert werden, letztendlich aber niemand von dieser Behinderung profitiert - auch nicht diejenigen, die das Copyright an diesen Werken besitzen.
Man hat daher eine 'Kahle v. Ashcroft submission site' eingerichtet, auf der die Öffentlichkeit aufgerufen ist, Beispiele zu nennen, wie sie selbst unter dem automatischen Urheberrecht leidet. Wer beispielsweise ein nicht mehr erhältliches Buch, einen Film oder ein Musikstück verwenden wollte, dies aber nicht konnte, weil er beispielsweise nicht in der Lage war, den Urheberrechtsinhaber ausfindig zu machen oder die Kosten für die Suche nach diesem zu hoch gewesen wären, soll diese Story auf der Website einreichen, um den Prozessführenden so wertvolles Material an die Hand zu geben. Dies will man dann im weiteren Verlauf des Verfahrens vor Gericht einbringen.
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