Azubi wegen Musiktausch zu 8000 Euro Strafe verurteilt
Der 23-jährige Auszubildende hatte laut Angaben des deutschen Phonoverbandes mehrere tausend Musiktitel illegal bei KaZaa angeboten. Als "Strafe" dafür muss er nun 8.000 Euro zahlen, die zivilrechtlich im Vergleichsweg vereinbart wurden. Außerdem wurde er zu einer Zahlung von 80 Tagessätzen (wegen geringen Einkommens in diesem Fall insgesamt 400 Euro) Geldstrafe zuzüglich der Gerichtskosten verurteilt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Der Fall des Auszubildenden ist einer von 68, in denen die deutsche Musikwirtschaft im März 2004 Strafanzeigen gestellt hatte. Auf Anfrage der Staatsanwaltschaft teilte der Provider im April 2004 die Identität der ermittelten Tauschbörsennutzer mit. Zur Beweissicherung beantragte die regional zuständige Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung, die Anfang Mai 2004 mit großem Aufwand durchgeführt wurde – die Mutter des Beschuldigten wurde von der Arbeit abgeholt, der "Straftäter" – so die Bezeichnung des Phonoverbandes – erschien wenig später ebenfalls zu Hause. Die Polizei fand einen PC mit rund 6.000 Musiktiteln als MP3-Dateien und beschlagnahmte rund 100 gebrannte CD-Rohlinge mit weit mehr als 1.000 Musiktiteln.
Nach der strafrechtlichen Verurteilung im beschleunigten Verfahren unterzeichnete der Auszubildende eine Unterlassungserklärung, mit der er sich verpflichtet, künftig keine illegalen Musikangebote mehr zu unterbreiten.
Eine weitere Hausdurchsuchung fand in der vergangenen Woche im Raum Stuttgart statt – dort wurden zwei Computer eines 57-jährigen Lehrers mit mehreren tausend Musiktiteln beschlagnahmt, obwohl der Mann "nur 25 Original-CDs besitzt". Die Musikindustrie vermeldet auch hier stolz, dass "der Mann die Taten gestanden hat" und das Strafverfahren bereits läuft.
Die Musikindustrie kündigte ferner die Einleitung weiterer Verfahren an. Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände: "Wir wehren uns gegen Rechtsverletzer, die sich trotz umfangreicher Aufklärungsmaßnahmen nicht von illegalen Musikangeboten abhalten lassen. Der erste Fall ist als Präzedenzfall abgeschlossen – die nächsten Fälle werden folgen."
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