Jura-Professor kritisiert Abmahnung wegen Rechtsberatung
Immer wieder werde von Anwaltsseite aus versucht, im Wege der Abmahnung gegen Internet-Angebote vorzugehen, die es sich zum Ziel gesetzt haben, aktuelle Rechtsdiskussionen zu fördern. Laut Herberger existiert eine derartige Abmahnungsbefugnis für Anwältinnen und Anwälte nicht. Das Brandenburgische Oberlandesgericht (6. Zivilsenat, Urteil vom 22. August 1995, Az: 6 U 144/95) habe diesbezüglich in aller wünschenswerten Klarheit entschieden, dass weder das Rechtsberatungsgesetz noch die zu ihm ergangenen Ausführungsvorschriften Rechtsanwälten als Dritten Ansprüche auf Unterlassung von Verstößen gegen das Rechtsberatungsgesetz einräumen, erläutert Herberger.
Er weist in diesem Zusammenhang auf einen Aufsatz von Wolfgang Michel(öffnet im neuen Fenster) hin, der sich mit dem Thema der unerlaubten Rechtsberatung in Mailinglisten befasst. Zudem sollte bei entsprechenden aktuellen Auseinandersetzungen die von der Bundesregierung geplante, durchgreifende Änderung des Rechtsberatungsgesetzes in die Planung mit einbezogen werden.