Bizarrer Namensstreit um Googelb
Varetis will sich gegen einstweilige Verfügung der DeTeMedien wehren
Am 15. Oktober 2004 soll eigentlich unter dem Namen "Googelb" ein neuer Online-Katalog speziell für kleine und mittelständische Firmen starten, doch der Name sorgt schon im Vorfeld für einen bizarren Namensstreit. Nachdem die Telekom-Tochter DeTeMedien vor der Dritten Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main eine einstweilige Verfügung gegen die Verwendung des Namens Googelb erwirkt hat, wollen die Macher hinter Googelb zunächst unter einem anderen Namen starten, zugleich aber gegen die einstweilige Verfügung vorgehen.
Der Streit entzündet sich dabei an der Farbe Gelb: "Im Waren- und Dienstleistungsbereich von Branchenverzeichnissen weisen sowohl die benutzte Farbe Gelb als auch das Wort 'Gelb' auf die Marken der Gelben Seiten hin", begründet das Gericht seine Entscheidung. Die Varetis AG, die hinter der Online-Konkurrenz zu den Gelben Seiten steckt, kündigte nun aber an, sich gegen diese Entscheidung zur Wehr zu setzen.
"Eine einstweilige Verfügung ist nicht das letzte Wort. Wir werden zum einen gegen diesen Beschluss angehen und zum anderen die Löschung der Marke 'Gelbe Seiten' beantragen. Wir sind sehr zuversichtlich, dass wir damit Erfolg haben werden, denn in allen anderen Ländern Europas heißen Branchenbücher in der Übersetzung 'Gelbe Seiten'. Ein eindeutiger Beweis, dass es sich auch in Deutschland nicht um eine Marke handelt", so Dr. Klaus Harisch, Vorstandsvorsitzender der Varetis AG. Er verweist auch auf eine Entscheidung des Bundespatentgerichts vom 4. Dezember 1998, in der festgestellt wird, dass eine Schutzfähigkeit nur für den Gesamtbegriff "Gelbe Seiten" in Betracht komme, nicht aber für das Wort "Gelb" allein.
Bei der Googelb/GoYellow sollen kleine und mittelständische Firmen für einen Euro am Tag einen Werbeeintrag platzieren und jederzeit neu gestalten können. Nutzer sollen das Verzeichnis im Gegensatz zu den gängigen Branchenbüchern und Suchmaschinen gezielt nach Marken und Produkten durchsuchen können.
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warum hat Google den Namen nicht geschützt, denn Goo ist ja Bestandteil des Namens, oder...
... daß jede Firma eine eigene für sich beanspruchen kann. Wenn Googelb (welche RAL- oder...
In meinem Wörterbuch findet sich z.B. unter Tempo: 1. Geschwin..., 2. Takt, 3.(Kurzw...
Falsch. Der Aufreger ist nicht die Strategie zur Markteinführung, sondern die Tatsache...