Patent-Widerruf: Xerox unterliegt im Streit gegen palmOne
Der Richter Michael Telesca vom New Yorker Bezirksgericht erklärte, das "Unistrokes"-Patent stelle keine einzigartige Erfindung dar und sei auf Grund der "Prior-Art-Regelung" ungültig, da entsprechende Verfahren bereits vorher bekannt waren. Noch im Dezember 2001 entschied der gleiche Richter, dass palmOne – damals Palm – gegen das Xerox-Patent verstoßen habe. Allerdings wurde dabei die Gültigkeit des Xerox-Patents nur unzureichend berücksichtigt, wie das Berufungsgericht in Washington D.C. im Februar 2003 bemängelte und den Fall mit der Auflage der Prüfung dieses Sachverhalts an das Bezirksgericht zurück verwies.
Im Kern drehte sich der Streit darum, dass das Unistrokes-Patent von Xerox eine vereinfachte Stifteingabe von Buchstaben beschreibt, wie sie die Graffiti-Technik verwendet. So werden selbst komplizierte Buchstaben mit einer "Ein-Strich-Technik" eingegeben, um die Dateneingabe zu beschleunigen und zu vereinfachen. Dieser Ansatz wurde von PalmSource – dem jetzigen Entwickler von PalmOS – vor rund einem Jahr mit der Einführung von Graffiti 2 über Bord geworfen, da die neue Version nun auf eine "Zwei-Strich-Technik" setzt, was die Eingabe verlangsamt, aber andererseits den Lernaufwand verringert.
Derzeit ist ungewiss, ob PalmOS in Zukunft wieder mit der ursprünglichen Graffiti-Version ausgestattet oder ob weiterhin ausschließlich Graffiti 2 verwendet wird. Besonders für alte PalmOS-Hasen bedeutete die Einführung von Graffiti 2 eine gehörige Umstellung, was zu umgehen wäre, wenn beide Versionen künftig in PalmOS integriert würden, so dass der Anwender sich zwischen den beiden Eingabemethoden entscheiden kann.