Macrovision mit einstweiliger Verfügung gegen DVD-Kopierer
Richter Richard Owen des Bezirksgerichtes des südlichen Bezirks von New York gab dem Antrag auf einstweilige Verfügung am 11. Mai 2004 statt und verbietet damit 321 vorläufig den Verkauf verschiedener Versionen seiner DVD-Kopiersoftware.
Macrovision hatte nicht wie andere Gegner von 321 Software seine Strategie nicht nur auf dem Digital Millennium Copyright Act von 1998 (DMCA) aufgebaut, sondern auch auf dem Vorwurf der Patentverletzung von Technologien, die in DVD-Playern zu finden sind. Die von Macrovision patentierten Kopiersicherungen würden durch DVD X Copy mitkopiert – und dafür hat 321 keine Lizenz von Macrovision, was zu einer Patentverletzung führe.
Wenn hingegegen der Kopierschutz entfernt würde, verletze 321 den DMCA, so die Argumentation von Macrovision. Das Vertriebsverbot umfasst DVD X Copy Platinum, DVD X Copy Gold und DVD X Copy Xpress sowie funktional gleiche Software des Unternehmens.