Bundesrat stimmt Telekommunikationsgesetz zu
Die Ausdehnung der Speicherfrist für Verkehrsdaten aller Telefongespräche hatte im Vermittlungsausschuss keine Mehrheit gefunden. Insbesondere in der Wirtschaft sorgt dies für Erleichterung: "Eine von den Innenpolitikern bis zum Schluss geforderte zusätzliche Belastung von Bürgern und Marktteilnehmern konnte so in letzter Minute verhindert werden. Es ist gelungen, auch in den umstrittenen Fragen des Datenschutzes eine verhältnismäßige Lösung zwischen der Notwendigkeit einer effizienten staatlichen Kriminalitätsbekämpfung sowie der durch das Fernmeldegeheimnis geschützten Freiheitsrechte zu finden" , betonte Jürgen Grützner vom VATM bereits nach der Einigung von Bundestag und Bundesrat.
Bis zuletzt umstritten waren die Antragsrechte der Wettbewerber, um schnellere Entscheidungen des Regulierers - etwa im Rahmen der Missbrauchsaufsicht - herbeiführen zu können. Auch hier wurden nun laut VATM die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die gesetzlich vorgesehenen Verfahrensfristen und Sanktionen greifen können. Wenn auch eine Verschärfung der Sanktionsmöglichkeiten bei Missbrauch nicht vollständig durchgesetzt werden konnte, so stelle die neue Möglichkeit der Mehrerlösabschöpfung nun sicher, dass missbräuchliches Verhalten des marktbeherrschenden Unternehmens - gemeint ist die Telekom - zukünftig weit risikoreicher würde und schon ohne Regulierungsverfahren unterbleibe.
Auch bei der Einführung von Weiterverkaufsmöglichkeiten ("Resale") habe der Gesetzgeber versucht, einen für die verschiedenen Geschäftsmodelle im Markt tragfähigen Ausgleich herbeizuführen. Nun sei die Regulierungsbehörde aufgerufen, die Umsetzung des gesetzlich verankerten Konsistenzgebots zu konkretisieren und ein wirtschaftsförderndes Regulierungskonzept auszuarbeiten, welches die Interessen aller Marktteilnehmer angemessen berücksichtige.
. "Telekommunikation und IT sind Schlüsselmärkte für den wirtschaftlichen Aufschwung. Der Gesetzgeber hat die Chance genutzt, ein reformorientiertes Konzept für ganz Deutschland durchzusetzen und ein Signal für den Wirtschaftsstandort Deutschland und Investoren aus dem Ausland auszusenden" , schwärmte Grützner.
Während der VATM auf eine Einführung der neuen Regelungen für spätestens den 1. Juli 2004 erwartete, wird man auf deren Inkrafttreten vermutlich noch etwas länger warten müssen. Der Bundesrat forderte die Bundesregierung auf, eine Gesetzesnovelle zum Telekommunikationsgesetz so rechtzeitig einzubringen, dass sie noch "vor Ablauf der Legislaturperiode in 2006" beschlossen werden könne. Als Grund für die recht lang erscheinende Frist: Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Telekommunikationsgesetzes (TKG) soll eine Umstellung des im TKG normierten Verwaltungsrechtsweges auf den zivilrechtlichen Kartellrechtsweg erfolgen. Hierbei müssen nach Auffassung des Bundesrates die telekommunikationsrechtlichen Besonderheiten wie zum Beispiel eine eingeschränkte gerichtliche Überprüfbarkeit von Entscheidungen berücksichtigt werden.



