Fraunhofer: Kopierschutzmechanismen frustrieren Käufer
Dr. Martin Steinebach vom Fraunhofer-Institut IPSI in Darmstadt schickt dabei deutliche Worte in Richtung Musikindustrie. "Es macht keinen Sinn, die legale Nutzung von digitalen Medien immer komplizierter zu gestalten und damit den ehrlichen Käufer zu bestrafen, wohingegen der illegale Raubkopierer einfach und ohne Einschränkungen alles auf jedem Endgerät abspielen kann." Die Fraunhofer-Wissenschaftler sehen in der Verbindung von Medien, die mit digitalen Wasserzeichen geimpft sind, und Geschäftsmodellen auf Basis des XML-Abkömmlings BOL (Business Offer Language) eine sinnvolle Alternative für die Musikindustrie und andere Mediendienstleister, die mit Audiodaten umgehen. Mit Wasserzeichen versehene Daten könnten ohne Kopierschutz und den damit verbundenen Ärgernissen verwendet werden. Wer gegen die Nutzungsbedingungen verstößt, ist aber auf Grund des Wasserzeichens identifizierbar und kann so zur Verantwortung gezogen werden.
In seinem Vortrag auf der diesjährigen DGI-Online-Tagung am 16. Juni 2004 in Frankfurt am Main will Steinebach gemeinsam mit seinem Kollegen Andreas Wombacher vom Fraunhofer-Institut für Integrierte Publikations- und Informationssysteme Modelle vorstellen, die bereits im Labormaßstab erfolgreich getestet wurden. Digitale Wasserzeichen sind dabei seit Jahren auch als "fingerprinting", "data embedding" oder "data hiding" bekannt und als solche nicht neu. Entscheidend sei jedoch ihre Einbindung in Geschäftsmodelle, die im produktiven Einsatz stabil bleiben und gleichzeitig das Musikstück nicht unakzeptabel beeinträchtigen. Auch Micropayment-Lösungen wurden laut dem Fraunhofer-Institut im Prototypen bereits erfolgreich eingebunden, so dass sich sogar Pay-per-listen-Modelle realisieren lassen, bei denen für das Anhören eines Musikstücks bezahlt wird.
Die Verknüpfung mit einem Business-Offer-Language-Modell erlaubt es, genau die relevanten Daten aus dem BOL-System als Wasserzeichen in das Musikstück einzubetten - ein entsprechender Interpreter kann also erkennen, wie das zu Grunde liegende Geschäftsmodell spezifiziert ist und dem Anwender dann die Beteiligung an diesem Modell vorschlagen - etwa im Rahmen eines provisionsbasierten Affiliate-Marketings. Nutzer würden zum Beispiel für das Verteilen von Musikkopien an die eigenen Freunde noch eine Prämie bekommen; vorausgesetzt, diese hören überhaupt in den Song hinein und akzeptieren die Bezahlung des geforderten Betrages von einigen Cent, den ihnen das BOL-basierte System als Micropayment abverlangt.