EU-Rat: Richtlinie zum Schutz von geistigem Eigentum
Die EU-Richtlinie eröffnet eine Reihe von zivilrechtlichen Möglichkeiten, mit denen der Schutz von geistigem Eigentum verbessert werden soll. Dazu gehören Durchsuchungen, Beschlagnahmungen und einstweilige Verfügungen. Sie erlaubt es Richtern, die Herausgabe von Kontaktdaten von Mittätern bei der Vervielfältigung und Verbreitung von Raubkopien zu fordern. In der Richtlinie werden zudem Schadensersatzregelungen vorgegeben.
Bürgerrechtler und Verbraucherschützer befürchten durch die geplante Richtlinie eine Aushöhlung des Datenschutzes sowie die Möglichkeit für Rechteinhaber, Wettbewerb zu verhindern und ihre Marktmacht auch auf andere Bereiche wie Abspielgeräte auszudehnen.
Die Business Software Alliance lobt unterdessen die in der Richtlinie vorgesehenen zivilrechtlichen Möglichkeiten, fordert aber zudem einheitliche strafrechtliche Regelungen zum Schutz geistigen Eigentums.
Weitere Informationen zu diesem Thema liefert ein ausführliches Interview, das Golem.de mit Dr. Axel Metzger, Experte für Urheber- und Computerrecht am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht und Leiter des Instituts für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS), geführt hat.
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