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EU-Rat: Richtlinie zum Schutz von geistigem Eigentum

Richtlinie ermöglicht schärferes Vorgehen gegen Urheberrechtsverstöße. Der EU-Ministerrat hat in der Nacht auf den 27. April 2004 der "Richtlinie über die Maßnahmen und Verfahren zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum" (Durchsetzungrichtlinie) endgültig zugestimmt. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen nun innerhalb von 24 Monaten die Vorgaben in nationales Recht umsetzen. Damit könnten auf Unternehmen, denen das Geld für eine umfangreiche Patent-Recherche fehlt, wie auch Privatpersonen, die fahrlässig die Rechte an geistigem Eigentum verletzen, bald harte Strafen zukommen.
/ Jens Ihlenfeld
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Die EU-Richtlinie eröffnet eine Reihe von zivilrechtlichen Möglichkeiten, mit denen der Schutz von geistigem Eigentum verbessert werden soll. Dazu gehören Durchsuchungen, Beschlagnahmungen und einstweilige Verfügungen. Sie erlaubt es Richtern, die Herausgabe von Kontaktdaten von Mittätern bei der Vervielfältigung und Verbreitung von Raubkopien zu fordern. In der Richtlinie werden zudem Schadensersatzregelungen vorgegeben.

Bürgerrechtler und Verbraucherschützer befürchten durch die geplante Richtlinie eine Aushöhlung des Datenschutzes sowie die Möglichkeit für Rechteinhaber, Wettbewerb zu verhindern und ihre Marktmacht auch auf andere Bereiche wie Abspielgeräte auszudehnen.

Die Business Software Alliance lobt unterdessen die in der Richtlinie vorgesehenen zivilrechtlichen Möglichkeiten, fordert aber zudem einheitliche strafrechtliche Regelungen zum Schutz geistigen Eigentums.

Weitere Informationen zu diesem Thema liefert ein ausführliches Interview, das Golem.de mit Dr. Axel Metzger, Experte für Urheber- und Computerrecht am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht und Leiter des Instituts für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS), geführt hat.


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