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Fujifilm: Einstweilige Verfügung wegen importierter DigiCams

Währungsentwicklung macht Importe aus Nordamerika lukrativ. Durch die Währungsentwicklung zwischen Euro und US-Dollar seien in den vergangenen Monaten zunehmend Digitalkameras, die für den nordamerikanischen Markt vorgesehen waren, in Deutschland angeboten worden, so Fujifilm. Das Unternehmen hat in einigen Fällen jetzt einstweilige Verfügungen gegen Anbieter erwirkt.
/ Jens Ihlenfeld
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"Die Anbieter dieser Digitalkameras verstoßen gegen geltendes Recht in Europa, denn die Einfuhr von Digitalkameras, die für den amerikanischen Markt bestimmt sind und deren Vertrieb mit identischer Kennzeichnung ist innerhalb der EG nicht zulässig", erklärte Fujifilm, die einigen Händlern den Verkauf entsprechender Kameras nun per Gericht untersagen ließ. Die betroffenen Händler hätten die Ware aus ihren Geschäften zurückgenommen und den Vertrieb dieser Produkte eingestellt, so das Unternehmen.

Problematisch bei entsprechender Importware sind vor allem die Garantieregelungen – Fujifilm verlangt für die Geltendmachung der Hersteller-Garantie eine Originalgarantiekarte. Kunden, die dies nicht vorweisen können, weil ihrem Gerät eine solche Garantiekarte nicht beigepackt war, haben lediglich einen Garantie-Anspruch gegenüber dem Händler, bei dem das Gerät erworben wurde.


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