freenet erwirkt einstweilige Verfügung gegen Telekom
Im vorliegenden Fall sei der Kunde, obwohl er dies ausdrücklich nicht wünschte, in einen anderen Telefontarif umgestellt worden. Weiter war die DTAG trotz mehrfachen Einspruchs des Kunden nicht bereit, diese eigenmächtig vorgenommene Handlung wieder rückgängig zu machen, so freenet. Dieses Vorgehen habe nun das Landgericht Bonn mit einer einstweiligen Verfügung untersagt.
"Das vom Gericht festgestellte wettbewerbswidrige Vorgehen der Telekom – das keinen Einzelfall darstellt – zeigt erneut, wie aggressiv die Deutsche Telekom ihre Marktposition gegen geltendes Recht ausnutzt. Hier herrscht akuter Handlungsbedarf, denn dieses Vorgehen ist ein weiterer schwerer Verstoß gegen den Anspruch auf Chancengleichheit für Wettbewerbsunternehmen", meint Eckhard Spoerr, Vorstandsvorsitzende der freenet.de AG.
Bereits Anfang März 2004 erließ das Landgericht München in einem ähnlichen Fall eine einstweilige Verfügung gegen die Deutschen Telekom AG und gab damit dem Antrag des Wettbewerbers Tele2 statt, in dem die Telefongesellschaft der Telekom vorwarf, die Listen der von ihr geworbenen Preselection-Kunden gezielt zu nutzen, um eben diese Kunden zurückzugewinnen.
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