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Baden-Württemberg führt elektronisches Grundbuch ein

Alte Grundbücher in Sütterlin-Schrift machen noch Probleme. Die Grundbuchdatenzentrale Baden-Württemberg bietet ab sofort berechtigten Nutzern die Möglichkeit, baden-württembergische Grundbücher über das Internet einzusehen. Neben einem verbesserten Service für Bürger, Banken und Fachverwaltungen erhofft man sich eine Straffung der Arbeitsabläufe in den Grundbuchämtern und damit einhergehende Synergieeffekte.
/ Jens Ihlenfeld
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Voraussetzung für eine Auskunft über das Internet ist zunächst, dass ein Grundbuchamt sein Grundbuch bereits elektronisch führt. Dies ist derzeit bei 262 der 728 Grundbuchämter des Landes der Fall. Die Papiergrundbücher müssen dazu in elektronische Daten umgewandelt und diese im Archivierungssystem gespeichert sein. Für den Online-Zugriff bedarf es dann noch des Anschlusses des jeweiligen Grundbuchamtes an die Grundbuchdatenzentrale.

Mit dem Startschuss sind zunächst 26 Grundbuchämter an die Zentrale angeschlossen. Berechtigte können im Datenbestand dieser Grundbuchämter in rund zwei Millionen Grundbüchern die Eigentümer- und Flurstückdaten einsehen sowie Grundbuchauszüge per E-Mail anfordern. Bislang konnten solche Bestellungen nur schriftlich auf dem Postweg erfolgen.

250.000 Grundbücher stehen bei den bislang angeschlossenen Grundbuchämtern derzeit bereits vollständig elektronisch zur Verfügung, so dass Berechtigte die betreffenden Grundbücher sofort an ihrem PC einsehen und ausdrucken können. In den kommenden Monaten sollen die weiteren bereits mit dem Elektronischen Grundbuch ausgestatteten Grundbuchämter an die Datenzentrale angeschlossen werden. Letztendlich sollen über eine Millionen Grundbücher vollständig elektronisch zum Abruf zur Verfügung stehen.

Immer noch werden allerdings rund vier Millionen Grundbücher in Papierform geführt. Davon sind rund 800.000 so genannte "Folianten". Diese gibt es seit dem 1. Januar 1900, dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches. Da diese Bücher in großen Teilen noch immer in Sütterlin-Schrift abgefasst und häufig nur schwer entzifferbar sind, ist eine automatisierte Aufbereitung der Daten derzeit nicht möglich und muss manuell erfolgen. Bis spätestens Ende 2010 soll aber auch das letzte Papiergrundbuch in den Ruhestand verabschiedet werden, verspricht die baden-würtembergische Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck.

Zu den berechtigten Nutzern des Elektronischen Grundbuches gehören vor allem Notare, Gerichte, Behörden, Rechtsanwälte, Vermessungsingenieure, Banken und Versicherungen. Sie können ab sofort schnell und strukturiert auf die bereitgestellten Daten zugreifen und die Textdateien über handelsübliche Textverarbeitungsprogramme weiter verwenden.


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