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ProSiebenSat1 verbietet Nutzung von Pressematerial für EPGs

Änderung der AGB. Die Sendergruppe ProSiebenSat1 hat ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hinsichtlich der Nutzung des kostenlos ausgesendeten Pressematerials geändert. Demnach darf man das Material, das der Sender an Journalisten verteilt, nun nicht mehr für elektronische Programmzeitschriften (EPG) nutzen.
/ Andreas Donath
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Der Sender verbittet sich, jegliches Pressematerial für die EPG-Informationsausstattung zu verwenden. Pressebilder, Trailer, Texte und Audiomaterial seien nur für eine einmalige Nutzung freigegeben und dürfen nur für eine programmbezogene redaktionelle Berichterstattung über die jeweilige Sendung genutzt werden - auch eine Veröffentlichung im Internet erfordert eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung.

Nach Angaben von ProSiebenSat1 geht man wie auch andere Fernsehunternehmen derzeit gegen die Nutzung von Pressematerial für EPGs gerichtlich vor. Über die Hintergründe der Änderung der AGB hat ProSiebenSat1 keinerlei Angaben gemacht.

Nur zur Klarstellung: Pressematerial anderer Unternehmen in den meisten Branchen kann üblicherweise im Zusammenhang mit dem jeweiligen Anlass für die redaktionelle Berichterstattung frei verwendet werden.


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