DeDRMS soll Apple FairPlay beibringen
Johansen, der schon wegen der Software DeCSS, die den Kopierschutz von DVDs umgeht, von der MPAA verklagt wurde, hatte bereits im Januar einen Weg vorgestellt, mit dem sich über iTunes erworbene Musiktitel unter Umgehung von Apples DRM-System FairPlay auch unter anderen Betriebssystemen als MacOS und Windows wiedergeben lassen. Dabei setzte Johansen auf den Open-Source-Mediaplayer VideoLAN auf, der für zahlreiche Betriebssysteme verfügbar ist.
Die entsprechende Open-Source-Software "PlayFair" wurde zunächst auf der US-Site SourceForge gehostet, dort aber aus rechtlichen Gründen gesperrt. Der Autor nutzte dann die indische Site Sarovar(öffnet im neuen Fenster) als Heimat für sein Projekt, bis Apple diese dazu drängte, die Software aus dem Netz zu nehmen.
Nach Ansicht der PlayFair-Entwickler ist die Software aber nicht illegal, benötige der Nutzer doch einen gültigen Schlüssel von Apple, um die Dateien vom Kopierschutz zu befreien. Auch sei die Software selbst nicht geeignet, die Musik zu kopieren, über Peer-to-Peer-Systeme zu tauschen oder zu verbreiten. Zudem erlaube es auch Apples iPod, aus den iTunes-Songs eine CD zu machen, die man dann wiederum in MP3-Dateien umwandeln kann; PlayFair mache prinzipiell nichts anderes, sondern spare dem Nutzer lediglich etwas Zeit und Mühe.
Während indische Entwickler freier Software noch nach einem Weg suchen, die PlayFair-Software(öffnet im neuen Fenster) wieder zum Download zur Verfügung zu stellen, machte Johansen jetzt kurzen Prozess. Er stellt mit DeDRMS eine eigene Software zum Download zur Verfügung, die den gleichen Zweck erfüllt. Während PlayFair aber rund ein halbes MByte groß ist, kommt die in C# geschriebene Software DeDRMS mit 10 KByte in 210 Zeilen aus. Sie soll sich sowohl mit Microsoft C#-Compiler als auch mit Mono übersetzen lassen.
In seinem Blog, übertitelt mit "So sue me", bringt Johansen zudem seinen Unmut über Apples Vorgehen zum Ausdruck. Wie einst schon die MPAA in seinem Fall habe jetzt auch Apple gefordert, PlayFair vom Netz zu nehmen, ohne konkrete Paragrafen zu nennen, gegen die die Software verstoße.
Wie in den USA ist nach der letzten Novelle des Urheberrechts auch in Deutschland Software, die das Umgehen von Kopierschutzsystemen sowie das Brechen von Kopierschutzsystemen ermöglicht, nicht erlaubt.
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