EU-Ärger: Kommunikations-Vorschriften noch nicht umgesetzt
Acht Mitgliedsstaaten haben die Frist für die Übernahme der vier Teile des neuen Rechtsrahmens in einzelstaatliches Recht nicht eingehalten. Gegen sie hat die Kommission bereits 2003 Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Nach der Notifizierung von Umsetzungsmaßnahmen durch Spanien und unlängst durch Portugal wurden die gegen sie eingeleiteten Maßnahmen eingestellt. Die Niederlande haben ihre neuen Rechtsvorschriften laut EU erst am 20. April 2004 verabschiedet, Frankreich wolle seine nationalen Maßnahmen vermutlich noch in "sehr naher Zukunft" zum Abschluss bringen. Zu Deutschland sagt die EU-Kommission nichts weiter, was den Eindruck erweckt, dass hier zu Lande bis dato keine großen Fortschritte gemacht wurden.
Der Kommission seien die jeweiligen Fortschritte zwar bekannt, die in den Mitgliedsstaaten – insbesondere in den Niederlanden und in Frankreich – im Hinblick auf den Abschluss der Umsetzungsmaßnahmen gemacht werden, doch müsse noch eine letzte Anstrengung unternommen werden. Positiven Entwicklungen soll aber erst Rechnung getragen werden, sobald die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften auch förmlich notifiziert wurden. Von dem Gerichtsverfahren auch gegen Deutschland gehe ein deutliches Signal an die Mitgliedsstaaten aus: Die Unternehmen und die Bürger in diesen Ländern könnten sich eine weitere Verzögerung bei diesen wichtigen Reformen nicht leisten, so die EU-Kommission in einer Mitteilung. Die EU-Kommission hofft zudem, dass das Gerichtsverfahren auch als starkes Signal für die neuen Mitgliedsstaaten gilt, in denen der neue Rechtsrahmen ab dem 1. Mai 2004 gelten soll.
"Der neue EU-weite Rechtsrahmen für elektronische Kommunikation ist ein Schlüssel-Meilenstein auf dem Weg zu einer wissensbestimmten Wirtschaft", sagte Erkki Liikanen, das für Unternehmen und die Informationsgesellschaft zuständige Mitglied der Kommission. "Dies wird von den Staats- und Regierungschefs und vom Europäischen Parlament anerkannt, doch laufen diese wichtigen Reformen Gefahr, dadurch unterminiert zu werden, dass einige Mitgliedsstaaten die neuen Rechtsvorschriften nicht rechtzeitig übernehmen. Das Fehlen eines deutlichen Rechtsrahmens verlangsamt die Investitionstätigkeit und bringt die Unternehmen und Verbraucher um den Nutzen der Reform. Dies geschieht in einer für den Kommunikationssektor und für die Wirtschaft im Allgemeinen besonders kritischen Zeit, weshalb die Kommission gezwungen war, diese Schritte einzuleiten. Mit dem heutigen Beschluss wird den betroffenen Ländern gesagt, sie sollen das Tempo beschleunigen, ihre einzelstaatlichen Maßnahmen notifizieren und den Reformprozess zum Abschluss bringen."
Der neue, laut Liikanen eine weniger restriktive Regulierung beinhaltende EU-Rechtsrahmen hätte schon seit Juli 2003 in allen Mitgliedsstaaten in Kraft treten müssen. Er biete den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, die Rechtsvorschriften abzubauen, sobald die Märkte wettbewerbsfähig sind und gut funktionieren und könnte helfen, elektronische Dienste unionsweit allgemein zugänglich zu machen. Der neue Rechtsrahmen hat Auswirkungen auf elektronische Kommunikationsnetze und -dienste vom Festnetz- und Mobiltelefon bis hin zu Breitbandtechnik und das Internet. Er soll geeignete Voraussetzungen schaffen für weitere Investitionen und mehr Wettbewerb, neue Arbeitsplätze, mehr Wahlmöglichkeiten und bessere Dienste für Verbraucher und Unternehmen in der gesamten erweiterten Union. Ein Schlüsselmerkmal des Kommunikations-Rechtsrahmens sei sein "technologieneutraler Ansatz", der das Zusammenwachsens von Festnetz- und Mobilfunkdiensten, Online- und Rundfunkinhalten sowie einer ganzen Reihe unterschiedlicher Übertragungsplattformen berücksichtige.
Der neue Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste beinhaltet die Rahmenrichtlinie, die Genehmigungsrichtlinie, die Zugangsrichtlinie und die Universaldienstrichtlinie. Die Rahmenrichtlinie klärt insbesondere Zuständigkeiten und Befugnisse der nationalen Regulierungsbehörden (NRB), denen im neuen Regulierungssystem eine Schlüsselrolle zukommt. Die Genehmigungsrichtlinie soll Formalitäten abbauen, dreht sich um Betrieb und die Bereitstellung verschiedener Netze und Dienste sowie die entsprechenden Auflagen. In der Zugangsrichtlinie werden die Grundsätze für die Behandlung von Zugangsfragen durch die nationalen Regulierer und zwischen den verschiedenen Betreibern auf Großhandelsebene festgelegt. Die Universaldienstrichtlinie soll eine faire Behandlung von Verbrauchern und in der gesamten Union einen erschwinglichen Zugang regeln.
Ein letztes Element des neuen Richtlinienpakets ist die Richtlinie 2002/58/EG über den Datenschutz für die elektronische Kommunikation, die zum 31. Oktober 2003 in nationales Recht hätte umgesetzt werden müssen, was ebenfalls noch nicht alle Mitgliedsstaaten schafften. Hier wartet die Kommission noch auf Begründungsschreiben, bevor die Angelegenheit dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt wird.
- Anzeige Hier geht es zur AVM Fritzbox 7590 AX bei Amazon Wenn Sie auf diesen Link klicken und darüber einkaufen, erhält Golem eine kleine Provision. Dies ändert nichts am Preis der Artikel.



