EU-Ärger: Kommunikations-Vorschriften noch nicht umgesetzt
Deutschland und fünf weitere Staaten steht Gerichtsverfahren ins Haus
Nach neunmonatiger Verzögerung und zwei Verwarnungen hat die europäische Kommission am 21. April 2004 beschlossen, sechs Mitgliedsstaaten - neben Belgien, Griechenland, Frankreich, Luxemburg und den Niederlanden auch Deutschland - vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen. Grund dafür ist eine nicht vollständige Umsetzung neuer Rechtsvorschriften zur elektronischen Kommunikation, die eigentlich schon seit Juli 2003 umgesetzt sein sollten.
Acht Mitgliedsstaaten haben die Frist für die Übernahme der vier Teile des neuen Rechtsrahmens in einzelstaatliches Recht nicht eingehalten. Gegen sie hat die Kommission bereits 2003 Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Nach der Notifizierung von Umsetzungsmaßnahmen durch Spanien und unlängst durch Portugal wurden die gegen sie eingeleiteten Maßnahmen eingestellt. Die Niederlande haben ihre neuen Rechtsvorschriften laut EU erst am 20. April 2004 verabschiedet, Frankreich wolle seine nationalen Maßnahmen vermutlich noch in "sehr naher Zukunft" zum Abschluss bringen. Zu Deutschland sagt die EU-Kommission nichts weiter, was den Eindruck erweckt, dass hier zu Lande bis dato keine großen Fortschritte gemacht wurden.
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Der Kommission seien die jeweiligen Fortschritte zwar bekannt, die in den Mitgliedsstaaten - insbesondere in den Niederlanden und in Frankreich - im Hinblick auf den Abschluss der Umsetzungsmaßnahmen gemacht werden, doch müsse noch eine letzte Anstrengung unternommen werden. Positiven Entwicklungen soll aber erst Rechnung getragen werden, sobald die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften auch förmlich notifiziert wurden. Von dem Gerichtsverfahren auch gegen Deutschland gehe ein deutliches Signal an die Mitgliedsstaaten aus: Die Unternehmen und die Bürger in diesen Ländern könnten sich eine weitere Verzögerung bei diesen wichtigen Reformen nicht leisten, so die EU-Kommission in einer Mitteilung. Die EU-Kommission hofft zudem, dass das Gerichtsverfahren auch als starkes Signal für die neuen Mitgliedsstaaten gilt, in denen der neue Rechtsrahmen ab dem 1. Mai 2004 gelten soll.
"Der neue EU-weite Rechtsrahmen für elektronische Kommunikation ist ein Schlüssel-Meilenstein auf dem Weg zu einer wissensbestimmten Wirtschaft", sagte Erkki Liikanen, das für Unternehmen und die Informationsgesellschaft zuständige Mitglied der Kommission. "Dies wird von den Staats- und Regierungschefs und vom Europäischen Parlament anerkannt, doch laufen diese wichtigen Reformen Gefahr, dadurch unterminiert zu werden, dass einige Mitgliedsstaaten die neuen Rechtsvorschriften nicht rechtzeitig übernehmen. Das Fehlen eines deutlichen Rechtsrahmens verlangsamt die Investitionstätigkeit und bringt die Unternehmen und Verbraucher um den Nutzen der Reform. Dies geschieht in einer für den Kommunikationssektor und für die Wirtschaft im Allgemeinen besonders kritischen Zeit, weshalb die Kommission gezwungen war, diese Schritte einzuleiten. Mit dem heutigen Beschluss wird den betroffenen Ländern gesagt, sie sollen das Tempo beschleunigen, ihre einzelstaatlichen Maßnahmen notifizieren und den Reformprozess zum Abschluss bringen."
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Wenn man viele Länder in einen Topf schmeißt ist es doch logisch, dass schwache Länder...
Das mit der Volksabstimmung habe ich mich mehrmals gefragt, andere Länder wurde bei beim...
Ich nenne sowas gefährliches Halbwissen :-) Der Krieg zwischen Deutschland und Schweiz...
Darum geht es mir ja. Die EU kann doch auf Deutschland einfach verzichten und wir auf die...
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