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EU-Kommission: DRM muss erst von Kunden akzeptiert werden

Europäische Rechtsvorschrift für Verwertungsgesellschaften geplant. Die EU-Kommission hat sich erneut in einer öffentlichen Mitteilung(öffnet im neuen Fenster) zum Thema Urheberrecht geäußert und auch Position zur digitalen Rechteverwertung bezogen: Bevor DRM-Systeme zum Einsatz kommen, müsse zuerst deren Interoperabilität sowie die Akzeptanz bei allen Beteiligten gesichert sein – einschließlich die der Verbraucher.
/ Thorsten Wiesner
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Nur so könnten sich die hohen Erwartungen, die vor allem seitens der Industrie an das neue digitale Rechte-Management gestellt werden, auch in der Praxis erfüllen.

Auch zum Thema Verwertungsgesellschaften hat die Kommission Stellung bezogen: Nach ihrer Ansicht ist eine gemeinschaftliche Regelung für die kollektive Rechtewahrnehmung und vor allem für die Tätigkeit der Verwertungsgesellschaften innerhalb der EU dringend geboten. Die Kommission will daher nun unverzüglich eine weitere Konsultation über den Inhalt eines derartigen Gesetzesvorhabens auf den Weg bringen. Der Begriff der "Rechtewahrnehmung" bezieht sich dabei auf die Art und Weise, in der das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte vermarktet werden. Die Rechtewahrnehmung kann individuell durch den Rechteinhaber selbst oder aber kollektiv durch eine Verwertungsgesellschaft erfolgen, die im Auftrag tätig wird.

Der für Binnenmarktfragen zuständige Kommissar Frits Bolkestein dazu: "Wir müssen die Vermarktung der Rechte am geistigen Eigentum vereinfachen, um in diesem Bereich einen echten Binnenmarkt zu schaffen. Die Rechteinhaber und die gewerblichen Nutzer brauchen eine vernünftige und moderne Rechtewahrnehmung. Deshalb müssen wir in dieser Frage auch auf europäischer Ebene tätig werden."


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