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Druckerhersteller wettern gegen Urheberrechtsabgaben

Gesetzgeber soll Drucker von der Abgabenpflicht ausnehmen. Die gemeinsame Initiative der Drucker-Hersteller Brother, Canon, Epson, HP, Lexmark, Kyocera Mita und Xerox lehnt den kürzlich von der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes vorgelegten Vorschlag über Urheberrechtsabgaben auf Drucker entschieden ab.
/ Jens Ihlenfeld
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Auf Basis des von der Schiedsstelle erlassenen Vorschlags müssten Industrie und Verbraucher zwischen 8,- und 70,- Euro Abgabe auf einen Farbdrucker bezahlen – und dies für Geräte, die im Consumer-Segment bereits zu Straßenpreisen unter 30 Euro angeboten werden, kritisieren die Druckerhersteller. Die Abgabe würde daher bei bis zu 30 Prozent des Straßenpreises liegen.

Nach Ansicht der Druckerhersteller sind Drucker aber gar nicht abgabepflichtig, da sie für das Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke ungeeignet seien, heißt es in einer Presseerklärung der Initiative.

Deutschland sei EU-weit das einzige Land, in dem Interessengruppen fordern, Drucker einer Geräteabgabe zu unterziehen. Die Hersteller befürchten daher einen spürbar negativen Einfluss auf das Kaufverhalten deutscher Kunden, sollte eine solche Abgabe eingeführt werden. "Selbst wenn eine Abgabe gesetzlich fällig wäre, wären diese Forderungen absolut willkürlich. Sie stehen in keinem Verhältnis zur tatsächlichen Nutzung von Druckern. Wer den aggressiven Preiskampf kennt, kann sich ausmalen, dass wir in Deutschland bald keine Geräte mehr verkaufen können, wenn diese Abgaben eingeführt würden", so Regine Stachelhaus, Geschäftsführerin von HP Deutschland und Sprecherin der Initiative.

Die Druckerhersteller fordern zusammen mit dem Bundesverband BITKOM die Bundesregierung auf, in der anstehenden Novellierung des Urheberrechtsgesetzes Drucker von der Abgabenpflicht auszunehmen, da diese nicht zum Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke bestimmt sind. Gefordert wird zudem – wie etwa mit Blick auf die Multifunktionsgeräte – die Einführung einer prozentualen Obergrenze für Geräteabgaben, die sich an der unverbindlichen Preisempfehlung orientiert.


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