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Wegen GPL-Verstoß: Einstweilige Verfügung gegen Sitecom

Netfilter/IPTables klagt gegen Sitecom wegen Verstoß gegen die GPL. Das Landgericht München hat eine einstweilige Verfügung gegen die Sitecom germany GmbH erlassen. Die Entwickler von Netfilter/IPTables, dem Firewall-Code, der in Linux eingesetzt wird, haben einen entsprechenden Antrag gestellt, da Sitecom nach ihrer Ansicht gegen die GPL verstößt.
/ Jens Ihlenfeld
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Sitecom bietet mit dem WL-122 einen WLAN-Access-Router an, in dem GPL-Software zum Einsatz komme, so die Netfilter-Entwickler. Sitecom habe nicht, wie von der GPL gefordert, den Quelltext der in ihrem Produkt genutzten Software angeboten und damit gegen die GPL verstoßen.

Da Sitecom auf die Hinweise der Netfilter-Entwickler nicht reagiert und auch nicht wie gefordert eine Unterlassungserklärung abgegeben habe, sei der Weg zum Gericht unausweichlich gewesen.

"Nach meinem Wissen ist dies der erste Fall, in dem ein Gericht seine Entscheidung auf die Anwendbarkeit Validität der GNU GPL stützt", so Dr. Till Jäger, der das Netfilter/IPTtables-Projekt in dem Rechtsstreit vertritt.


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