Dialer-Anbieter gegen Anti-Viren-Hersteller
AntiVir soll Dialer nicht als "gefährlich" bezeichnen
Der Dialer-Anbieter "Online Ideas" hat eine einstweilige Verfügung gegen den Antiviren-Anbieter H+BEDV beantragt. Dem Dialer-Anbieter ist es ein Dorn im Auge, dass die Antiviren-Software von H+BEDV, Antivir, bei Benutzung kostenpflichtiger Einwahlsoftware nicht nur eine Warnmeldung anzeigt, sondern die Dialer auch als "gefährlich" bezeichnet. H+BEDV zeigt sich davon unbeeindruckt.
"Da die Firma H+BEDV trotz Abmahnung unsererseits ihre Antivirus-Software Antivir nicht gesetzeskonform umgestaltete, waren wir zu diesem Schritt gezwungen, um weiteren Schaden von unserer Firma abzuwenden", so Kerstin Kraps, Geschäftsführerin der Online Ideas GmbH. Sie fordert H+BEDV auf, es künftig zu unterlassen, Software zu verbreiten, die bei kostenpflichtiger Einwahlsoftware mehr als eine Warnmeldung anzeigt.
"Es ist uns klar, dass es im Sinne des Verbraucherschutzes einen Schutz vor nicht-registrierten und nicht-gesetzeskonformen Dialern geben muss. Wir sind aber zusammen mit zahlreichen betroffenen Unternehmen der Ansicht, dass dieses nicht dazu führen darf, dass sämtliche, auch die vom Gesetzgeber unter Überwachung der staatlichen Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation (Reg TP) genehmigten gesetzeskonformen Dialer als gefährlich tituliert werden. Zudem darf die Einwahl über solche Dialer nicht nahezu, wie es in diesem Fall geschieht, unmöglich gemacht werden", fordert Kraps.
Begründet wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit Verstößen gegen Paragraf 823 BGB (Eingriff in den eingerichteten Gewerbebetrieb), Paragraf 14 UWG (wettbewerbswidrige Anschwärzung) und Paragraf 1 UWG (sittenwidrige Handlung). Die seit Mitte Februar 2004 von H+BEDV angebotene Antivir-Version habe zur Folge, dass bei Benutzung des kostenpflichtigen Dialers auf den Domains von Online Ideas eine Warnmeldung auftaucht: "Die Datei c:\....\... enthält Signatur eines kostenverursachenden Einwahlprogramms (Dialer). Was soll mit der Datei geschehen?". Vorausgewählt sei dabei die Option "Infizierte Datei in das Quarantäneverzeichnis verschieben". Lediglich eine der fünf Optionen "Zugriff erlauben und Datei belassen (Gefährlich!!)" erlaube die Einwahl.
Besonders ärgerlich zeigt sich Online Idea über das Auswahlverfahren von H+BEDV, denn nicht alle Dialer würden von AntiVir automatisch erkannt. Vielmehr seien nur die bekannteren Dialer-Anbieter in der Virendefinationsliste zu finden.
H+BEDV hält unterdessen "an seinem AntiVir-Dialer-Schutz im Kundeninteresse fest". Es bleibe jedem Anwender selbst überlassen, welche Dialer starten dürfen bzw. aus dem System entfernt werden.
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Ich habe mir einen ganz primitiven aber einfachen Trick ausgedacht, wie man die...
ähm, es gibt auch positive anwendungen für eine solche software. ausserdem lasse ich mir...
Schlecht recherchiert oder abgeschrieben. §823 BGB ist wohl einer der berühmtesten im...
also ich bin der meinung dass man mal dafür sorgen sollte dass die dialerprogramme auch...
naja ganz so einfach ist das glücklicherweise nicht. diese sofortjedenscheißinstallier...