Tele2: Einstweilige Verfügung wegen "AktivPlus XXL"
Wettbewerbswidrige Kundenwerbung zu Lasten von Tele2
Auf Antrag der Tele2 hat das Landgericht Bonn eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Telekom AG wegen irreführender Behauptungen zum Spezialtarif "AktivPlus xxl" erlassen. Das Landgericht Bonn hat der Deutschen Telekom wahrheitswidrige Behauptungen gegenüber Verbrauchern zur Nutzung von Call-by-Call und Preselection bei diesem Tarif untersagt.
Die Deutsche Telekom habe angegeben, dass es Nutzern des "AktivPlus xxl"-Tarifes verwehrt sei, durch das Vorwählen einer Call-by-Call- Nummer die Tarife von Tele2 für sich zu nutzen. Zudem habe die Deutsche Telekom gegenüber Verbrauchern behauptet, dass es nicht möglich sei, im Rahmen der Telekom-Spezialtarife "AktivPlus xxl" und "T-Net xxl" eine so genannte Preselection vorzunehmen.
Des Weiteren warb die Deutsche Telekom neue Kunden für die Anschlussvariante "T- Net xxl" mit dem falschen Versprechen, dass man mit diesem Tarif auch an Wochenenden umsonst im Internet surfen könne, so Tele2.
Das Landgericht Bonn untersagte der Deutschen Telekom nun diese Behauptung und droht der Deutschen Telekom AG bei Zuwiderhandlung wie üblich mit bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld. Die Eilentscheidung des Landgerichts kann angefochten werden.
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Äh, genau das steht ja in dem Golem Artikel. Die Behauptungen, dass Du das nicht darfst...
Hallo Dirk, lies mal hier nach, da ist es etwas ausführlicher geschildert: http://www...
Hallo! Ich habe TISDN + TDSL und eine TDSL Flatrate. Letztlich wollte ich Tele2 nutzen...