Tele2: Einstweilige Verfügung wegen "AktivPlus XXL"
Die Deutsche Telekom habe angegeben, dass es Nutzern des "AktivPlus xxl"-Tarifes verwehrt sei, durch das Vorwählen einer Call-by-Call- Nummer die Tarife von Tele2 für sich zu nutzen. Zudem habe die Deutsche Telekom gegenüber Verbrauchern behauptet, dass es nicht möglich sei, im Rahmen der Telekom-Spezialtarife "AktivPlus xxl" und "T-Net xxl" eine so genannte Preselection vorzunehmen.
Des Weiteren warb die Deutsche Telekom neue Kunden für die Anschlussvariante "T- Net xxl" mit dem falschen Versprechen, dass man mit diesem Tarif auch an Wochenenden umsonst im Internet surfen könne, so Tele2.
Das Landgericht Bonn untersagte der Deutschen Telekom nun diese Behauptung und droht der Deutschen Telekom AG bei Zuwiderhandlung wie üblich mit bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld. Die Eilentscheidung des Landgerichts kann angefochten werden.
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