Unzureichender Datenschutz in Googles Gmail-Dienst bemängelt
Die Datenschützer und Bürgerrechtler kritisieren zudem die von Google aufgestellten Geschäftsbedingungen bezüglich der Weitergabe von Daten. So wird Google in dem offenen Brief aufgefordert, aufzuschlüsseln, welche Daten zwischen den verschiedenen Unternehmensteilen von Google, zwischen Partnern sowie Werbekunden ausgetauscht werden.
Scharf kritisieren die Datenschützer, dass alle über den Gmail-Server eingehenden E-Mails gelesen und analysiert werden, um anhand der gesammelten Informationen kontextbezogene Werbung auszuliefern. Damit wird der zu erwartende Datenschutz eines E-Mail-Providers umgangen, was nach Ansicht der Datenschützer die Forderung an den Datenschutz von E-Mail-Providern im Allgemeinen senken könne. Als weiterer Punkt wird bemängelt, dass Googles Gmail-Dienst anhand der Geschäftsbedingungen Daten für eine unbegrenzte Zeit speichern darf, was die Gefahr birgt, dass diese Daten für andere Zwecke missbraucht werden.
Google veröffentlichte am 1. April 2004 eine Pressemitteilung zum Start von Gmail . Außer dem Datum sowie der ungewöhnlichen Aufmachung der Pressemitteilung sorgten auch die damals bereits bekannten Datenschutzrichtlinien dafür, dass die Pressemitteilung vielfach als Aprilscherz aufgefasst wurde. Es schien undenkbar, dass Google einen E-Mail-Dienst mit den nun heftig kritisierten Datenschutzbestimmungen auf den Markt bringen wird.