ICANN weist Klage von VeriSign zurück
Anschludigungen von VeriSign sind nach Ansicht der ICANN gegenstandslos. Die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) forderte Richter A. Howard Matz auf, die Klage von VeriSign gegen die ICANN abzuweisen. Nach Ansicht von VeriSign hat die ICANN mit ihrem Vorgehen gegen VerSigns SiteFinder ihre Kompetenzen überschritten.
In ihrer Klageerwiderung weist die ICANN alle Anschuldigungen von VeriSign als gegenstandslos zurück. VeriSign hatte unter anderem behauptet, dass es sich bei SiteFinder gar nicht um einen Registry-Dienst handle und somit die ICANN auch nicht zuständig sei.
Die ICANN hatte VeriSign unter anderem den SiteFinder-Dienst verboten. Dieser Dienst leitete alle nicht bekannten Domain-Aufrufe, wie sie bei Tippfehlern entstehen, auf eine Website von VeriSign um.
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