Bundesrat lehnt Telekommunikationsgesetz ab
Telekommunikationsanbieter sollen mehr Daten länger speichern
Der Bundesrat hat die neue Fassung des Telekommunikationsgesetzes abgelehnt und den Vermittlungsausschuss zur grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes angerufen. Die Bundesratsmehrheit fordert vor allem eine längere und umfassende Datenspeicherung seitens der Telekommunikationsanbieter. Kritiker befürchten dadurch eine Ausdehnung der Telefonüberwachung.
Der Bundesrat fordert unter anderem eine sechsmonatige Speicherungspflicht von Verkehrsdaten seitens der Telekommunikationsanbieter. Die Mobilfunkbetreiber sollen zudem verpflichtet werden, personenbezogene Daten der Kunden von Prepaid-Karten sowie von Kunden bei Verträgen über "Kredit-Produkte" und Festnetzanschlüsse im öffentlichen Sicherheits- und Strafverfolgungsinteresse zu erheben. Auch ein Zugriff auf Passwörter soll ermöglicht werden.
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Zudem sollen die in der Telekommunikationsüberwachungsverordnung enthaltenen Regelungen im Falle der Änderung der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Eine Kostenerstattung beim automatisierten Auskunftsverfahren soll es nicht geben.
Mit dem Telekommunikationsgesetz sollen fünf neue europäische Vorgaben im Bereich des Telekommunikationsrechts in nationales Recht umgesetzt werden. Zentrales Anliegen der Vorlage bleibt die Schaffung von Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation. Während bisher der gesamte Telekommunikationsmarkt gesetzlich als sektorspezifisch zu regulierender Markt vorgegeben war, ermöglichen die europäischen Richtlinien erstmals, nach einer Marktanalyse bestimmte Märkte aus der sektorspezifischen Regulierung zu entlassen und dem allgemeinen Wettbewerbsrecht zu unterstellen.
Durch das neue europäische Recht soll unter anderem den Regulierungsbehörden mehr Spielraum hinsichtlich der Anwendung der Regulierungsinstrumente eingeräumt werden. Schließlich enthält das Gesetz auch eine Beschränkung des gerichtlichen Instanzenzuges auf eine Tatsacheninstanz und spezielle Regelungen zur Vorlage- und Auskunftspflicht der Regulierungsbehörde.
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Du Oberschlaumichel! Natürlich wird derjenige falsche Daten benutzen aber sein Handy wird...
De Frage ist nicht ob man Paranoid ist sondern ob man Paranoit GENUG ist...
Man spürt die Ohnmacht - auf beiden Seiten. Zum Einen ist der Kapitalismus nach dem...
Meinst du? Viele erkennen es, manchen muss man auf die Sprünge helfen. Aber was soll der...