Bundesrat lehnt Telekommunikationsgesetz ab
Der Bundesrat fordert unter anderem eine sechsmonatige Speicherungspflicht von Verkehrsdaten seitens der Telekommunikationsanbieter. Die Mobilfunkbetreiber sollen zudem verpflichtet werden, personenbezogene Daten der Kunden von Prepaid-Karten sowie von Kunden bei Verträgen über "Kredit-Produkte" und Festnetzanschlüsse im öffentlichen Sicherheits- und Strafverfolgungsinteresse zu erheben. Auch ein Zugriff auf Passwörter soll ermöglicht werden.
Zudem sollen die in der Telekommunikationsüberwachungsverordnung enthaltenen Regelungen im Falle der Änderung der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Eine Kostenerstattung beim automatisierten Auskunftsverfahren soll es nicht geben.
Mit dem Telekommunikationsgesetz sollen fünf neue europäische Vorgaben im Bereich des Telekommunikationsrechts in nationales Recht umgesetzt werden. Zentrales Anliegen der Vorlage bleibt die Schaffung von Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation. Während bisher der gesamte Telekommunikationsmarkt gesetzlich als sektorspezifisch zu regulierender Markt vorgegeben war, ermöglichen die europäischen Richtlinien erstmals, nach einer Marktanalyse bestimmte Märkte aus der sektorspezifischen Regulierung zu entlassen und dem allgemeinen Wettbewerbsrecht zu unterstellen.
Durch das neue europäische Recht soll unter anderem den Regulierungsbehörden mehr Spielraum hinsichtlich der Anwendung der Regulierungsinstrumente eingeräumt werden. Schließlich enthält das Gesetz auch eine Beschränkung des gerichtlichen Instanzenzuges auf eine Tatsacheninstanz und spezielle Regelungen zur Vorlage- und Auskunftspflicht der Regulierungsbehörde.
Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten VATM kritisiert die Forderungen der Bundesratsmehrheit, er befürchtet einen dramatischen Anstieg der Telefonüberwachung. "Die Zielsetzung des Bundesrates erscheint eindeutig. Die Möglichkeiten der zukünftigen Überwachung sollen deutlich ausgedehnt werden, sensible Daten in größerem Umfang und länger gespeichert bleiben, damit staatliche Stellen hierauf zurückgreifen können, und die Kosten sollen – anders als z.B. in den USA – im Wesentlichen nicht die staatlichen Stellen, sondern die Wirtschaftsunternehmen und damit die Kunden tragen. Eine derartige Ausweitung von Überwachungsmöglichkeiten, die zudem scheinbar nichts kostet, wird zu einem dramatischen Anstieg der Überwachung der Bürger führen" , prophezeit Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM.
Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar warnt davor, die vom Bundestag beschlossene Gesetzesänderung aufzugeben. Dies gelte insbesondere für die von der CDU/CSU-Fraktion geforderte Einführung einer Vorratsdatenspeicherung für Verkehrsdaten. "Der Gesetzentwurf trägt dem informationellen Selbstbestimmungsrecht der Nutzer von Telekommunikationsdiensten Rechnung und sieht weitgehend einen datenschutzgerechten Umgang mit personenbezogenen Daten vor. Dabei muss es bleiben" , so Schaar.