Verbände legen Informationsfreiheitsgesetz-Entwurf vor
"Mit der Verabschiedung eines Informationsfreiheitsgesetzes würde Deutschland den Anschluss an die demokratische Entwicklung innerhalb der EU endlich wieder herstellen", betonte Dr. Christoph Bruch von der Humanistischen Union die Bedeutung eines Gesetzentwurfs.
Dieser wurde vor dem Reichstagsgebäude in Berlin von Vertretern der Humanistischen Union, Transparency International (Deutsches Chapter), netzwerk recherche, des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) und der Deutschen Journalisten-Union (dju) in ver.di an Thierse übergeben. Die fünf Organisationen hatten sich im vergangenen Jahr zusammengetan und den Gesetzentwurf ausgearbeitet, der eine Informationspflicht staatlicher Stellen einführt.
"In Deutschland gibt es zwar eine Auskunftspflicht der Behörden gegenüber den Medien. Doch aus der Pflicht ist längst eine Ausnahme geworden", beschrieb Dr. Thomas Leif, Vorsitzender von netzwerk recherche, die bisherige Situation. "Was Behörden und Ministerien nicht passt, bleibt Amtsgeheimnis. Mit dem Informationsfreiheitsgesetz werden die Blockaden der Bürokratie gelockert."
Der Anspruch auf Zugang zu Informationen soll nach dem Gesetzentwurf jeder Person als so genanntes subjektives Recht zustehen und wird damit deutlich weiter gefasst, als dies bisher der Fall war. Der bisher nötige Nachweis eines Interesses oder eine sonstige Begründung für spezielle Informationsansprüche wären dann nicht mehr erforderlich. Im Gegenteil: Nach dem Entwurf müssten staatliche Stellen ihrerseits begründen, warum sie den Zugang zu Informationen verweigern.
"Die Beweislast würde also zu Gunsten der Bürger und der Medien umgekehrt. Die Demokratie wird durch bessere Beteiligungsmöglichkeiten gestärkt", erläuterte der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken den positiven Effekt des Informationsfreiheitsgesetzes. "Ein solches Gesetz ist ein wichtiges Anliegen des DJV, denn es schafft eine Transparenz im häufig undurchsichtigen staatlichen Bereich, die den Journalisten die Erfüllung ihres Informationsauftrags erleichtert und in manchen Fällen, zum Beispiel durch legale Akteneinsicht, sogar erst ermöglicht."
Es gibt jedoch auch Ausnahmen von dieser weit reichenden Informationspflicht, die im Gesetzentwurf hinsichtlich besonderer öffentlicher Interessen berücksichtigt werden. Etwa den Schutz polizeilicher Ermittlungen und schützenswerter privater Rechte – insbesondere personenbezogener Daten. Die Ausnahmen sind allerdings begrenzt und genau bestimmt. Selbst wenn Informationen teilweise unzugänglich sein sollten, müssen Restinformationen stets zugänglich bleiben, so die fünf Organisationen.
"Demokratie, die auf Bürgerbeteiligung basiert, erfordert eine umfassende Information der Öffentlichkeit", so Helmut Platow, Leiter der Rechtspolitischen Grundsatzabteilung beim ver.di-Bundesvorstand. "Das Gesetz würde Rechtssicherheit herstellen, der Interessenkonflikt zwischen Informationspflicht und Amtsgeheimnis würde zu Gunsten der Informationsfreiheit entschieden und die demokratische Willensbildung gefördert."
Hansjörg Elshorst, Vorsitzender von Transparency International, ergänzte: "Eine Ausweitung der Informationsfreiheit wird auch dazu beitragen, dass Korruption und Ämterpatronage leichter aufgedeckt oder von vornherein verhindert werden können. Es ist wünschenswert, dass die Vorschläge zu Gunsten einer größeren Transparenz des staatlichen Geschehens so schnell wie möglich umgesetzt werden. Legitimität, Effizienz und Verantwortung der Verwaltung gegenüber den Bürgern werden gesteigert, Korruption wird schon im Ansatz verhindert. Deshalb hoffen wir, dass der Deutsche Bundestag so bald wie möglich ein modernes und weit reichendes Informationsfreiheitsgesetz beschließt."
Die vier Informationsbeauftragten in Deutschland sowie die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern – zusammengeschlossen in der Arbeitsgemeinschaft der Informationsbeauftragten Deutschlands (AGID) – haben sich dem Entwurf für das Bundesinformationsfreiheitsgesetz angeschlossen. Die Dringlichkeit von mehr Transparenz in der Bundesverwaltung zeige sich an immer mehr Beispielen, etwa den Vorgängen um die Bundesagentur für Arbeit oder den Vertrag zur LKW-Maut.
Der "Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz des Bundes(öffnet im neuen Fenster)" steht zur Einsicht im Internet bereit, etwa auf der Website der Humanistischen Union.
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