US-Staatsanwalt kritisiert Microsoft-Entscheidung der EU
Die Entfernung des Media-Players aus Windows könne unter Umständen auch andere Unternehmen treffen und zu nicht absehbaren Konsequenzen führen, so Pate, der darauf hinweist, dass eine Entfernung von Teilen aus Windows im US-Kartellprozess gegen Microsoft nie Gegenstand war.
Auch die hohe Strafzahlung in Höhe von 497,2 Millionen Euro, die die EU von Microsoft fordert, sieht Pate als unglücklich an. Es handle sich um die höchste Strafe, die je von der EU verhängt wurde und sie übersteige auch die Strafen, die gegen die offenkundigsten Preis-Kartelle verhängt wurden.
In den Forderungen der EU nach der Offenlegung von Schnittstelleninformationen hingegen sieht Pate Ähnlichkeiten mit den Auflagen, die man Microsoft in den USA gemacht hat. Man müsse aber hier abwarten, wie die Forderungen der EU konkret umgesetzt werden sollen.
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