CCC fordert zum Boykott der Musikindustrie auf
Der CCC hält die Klagen des Bundesverbandes der Phonographischen Industrie für stark zweifelhaft. Es könne nicht sein, dass die Musikindustrie ihre Ziele dadurch erreicht, indem sie eine massive Panik vor immensen Schadensersatzforderungen schürt, diese seien in Deutschland auch gar nicht durchsetzbar.
Das Urheberrecht sei kein Naturrecht, sondern ein Ausgleich dafür, dass der Urheber sein Werk der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt, begründet der CCC seinen Standpunkt weiter. In erster Linie sei das Urheberrecht hierbei als Ausfluss des Persönlichkeitsrechtes zu betrachten, denn auch die wirtschaftlichen Verwertungsrechte würden dem Urheber zur Sicherung seiner wirtschaftlichen Existenz verliehen. Allerdings sieht der Gesetzgeber hierbei immanente Schranken vor, wie das Recht, Werke für die private Verwendung frei zu kopieren – nach Ansicht des CCC eine Ausprägung der Informationsfreiheit und somit ein Grundrecht.
In diesem Zusammenhang weist der CCC auch auf die von der EU geplante Richtlinie über die Maßnahmen und Verfahren zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum hin, mit der die "volkswirtschaftlich eher unbedeutende Urheberrechtsindustrie" versuche, ein Recht auf"Hausdurchsuchungen ohne richterlichen Beschluss und auch bei alltäglichen Verstößen" durchzusetzen.
Um den Klagen der Musikindustrie Einhalt zu gebieten, fordert der CCC nun zum Boykott der Musikindustrie auf: "Entziehen wir ihnen den Umsatz! Dieser kann dann nicht mehr dazu verwendet werden, in großen Anzeigenserien die Kunden zu diffamieren."
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