Massive Klagen gegen deutsche Tauschbörsenbenutzer

Phonowirtschaft hat bereits 68 Strafanzeigen erstattet

Der Musikindustrie geht es alles andere als gut: 2003 war das sechste Jahr in Folge mit massiven Verkaufsrückgängen, alleine im Vergleich zu 2002 fiel der Umsatz um knapp 20 Prozent. Abhilfe sollen jetzt Gerichtsverfahren nach Vorbild der amerikanischen RIAA schaffen: Wie Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände, bekannt gab, werden ab sofort in Deutschland Verfahren gegen illegale Musikanbieter in Tauschbörsen eingeleitet.

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In einer ersten Klagewelle haben die Deutsche Landesgruppe der IFPI und die von ihr beauftragte Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Rasch 68 Strafanzeigen erstattet. Gebhardt sagte während der Jahrespressekonferenz der deutschen Phonoverbände in Berlin, dass man diesen Schritt nicht gerne gehe. "Eigentlich wollen wir keine Strafanzeigen". Die prekäre Lage der deutschen Phonoindustrie lasse aber keine andere Möglichkeit mehr zu. Obwohl 74 Prozent der Deutschen wüssten, dass Musikangebote in Tauschbörsen oftmals illegal seien, wären alleine 2003 rund 600 Millionen urheberrechtlich geschützte Songs heruntergeladen worden, ohne dass der Rechteinhaber dafür ein Entgelt gesehen hätte. Die Zahl der Bürger, die an Tauschbörsen teilnehmen, sei zudem mittlerweile auf 7,3 Millionen angestiegen.

Gebhardt betonte ausdrücklich, dass man zunächst nicht die Downloader, sondern nur die Uploader verklagen wolle - also die Personen, die Musik illegal zum Tausch anbieten. Er bedauerte, dass man dabei den Umweg über die Staatsanwaltschaft gehen müsse und nicht direkt vom Provider Auskunft über Personen erhalte, die mittels ihrer IP-Adresse eindeutig identifiziert seien. Da die Provider die Identitäten der Nutzer nicht an den Rechteinhaber weitergeben würden, müsse man Strafanzeigen gegen unbekannt erstatten. Die Staatsanwaltschaft verpflichtet die Provider dann zur Information und leitet Strafverfahren ein. Nach Kenntnis über die Identitäten werden die Rechteinhaber Zivilverfahren einleiten und Schadensersatz geltend machen.

Das harsche Vorgehen begründen die Phonoverbände damit, dass man über Jahre hinweg sehr moderat gewesen sei hinsichtlich der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen. "Mittlerweile ist unsere Branche allerdings in der Existenz bedroht. Zusammen mit der Filmwirtschaft sind wir effektiv von der digitalen Welt bedroht. Die Phonowirtschaft kann dem nicht mehr tatenlos zusehen, während der Musikabsatz stark einbricht", so Gebhardt. Allein 2003 seien in Deutschland 1.000 Stellen im Bereich der Plattenfirmen abgebaut worden, was die Lage der Branche verdeutliche.

Die 68 ersten Klagen sollen vor allem abschreckend wirken; man hofft, sich in den meisten Fällen gütlich einigen zu können. Aktive Filesharing-Nutzer will man so von ihrer Tätigkeit abbringen: "Keiner ist sicher - es kann jeden treffen, denn das Internet ist nicht anonym", betonte Gebhardt gewohnt lautstark. Wer Musik herunterladen will, soll stattdessen auf eine der legalen Möglichkeiten zurückgreifen - laut Gebhardt sei durch den Start von Phonoline und deren Partnern wie Popfile.de oder CTS Eventim das Angebot an legalen Services groß genug.

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ossi21m 08. Sep 2004

Ja da kannst du schon recht haben aber das ist nicht das problemm sondern mich haben sie...

### 07. Jul 2004

Entschuldige, aber bevor du hier was postest, schaff dir erst mal ne vernüftige...

noman 07. Jul 2004

ich denke das ganze leigt daran, das die älteren menschen nicht begreifen, das die zeit...

Mani 09. Jun 2004

Ich kann Dir hier nur voll Recht geben, bis jetzt hat die Musik- industrie nur abgesahnt...



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