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Kahle v. Ashcroft: Archive rütteln am US-Urheberrecht

Bedingungsloses Urheberrecht soll gegen die US-Verfassung verstoßen. Das Stanford Center for Internet and Society (CIS)(öffnet im neuen Fenster) klagt im Namen des Internet Archive(öffnet im neuen Fenster) und des Prelinger Archive(öffnet im neuen Fenster) gegen die verlängerten Fristen für Urheberschutzrechte in den USA. Die Kläger wollen damit eine grundlegende Änderung des "bedingungslosen" Urheberrechts erreichen.
/ Jens Ihlenfeld
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Nach Ansicht des CIS ist der Berne Convention Implementation Act (BCIA) verfassungswidrig und verstößt gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung. Zudem würden der BCIA und der Copyright Term Extension Act (CTEA) für Werke, die nach dem 1. Januar 1964 und vor dem 1. Januar 1978 veröffentlicht wurden, einen "effektiven dauerhaften" Schutz bieten. Dies wiederum widerspreche ebenfalls der US-Verfassung.

Das neue Verfahren Kahle v. Ashcroft(öffnet im neuen Fenster) , benannt nach dem Chairman des Internet Archive, Brewster Kahle, unterscheidet sich dabei vom Verfahren "Eldred v. Ashcroft", das elementare Bedeutung für das US-Urheberrecht hat. In dem Verfahren hatte der US-Supreme-Court im Jahr 2003 entschieden, dass der Copyright Term Extension Act (CTEA), der den Schutz der Urheberrechte für bestehende und künftige Werke um 20 Jahre verlängert, nicht gegen die US-Verfassung verstößt.

Während sich Eldred in erster Linie auf die Verfassungswidrigkeit des CTEA durch die Verlängerung des Urheberrechts konzentrierte, will man sich im neuen Verfahren "Kahle v. Ashcroft" vor allem auf die verfassungsrechtlichen Probleme konzentrieren, die der Wechsel von einem bedingten zu einem bedingunglosen Urheberrecht mit sich bringt. Hatte die USA früher ein bedingtes Urheberrecht, in dem Urheber ihre Rechte anmelden und registrieren mussten, gilt seit 1976 ein bedingungsloses Urheberrecht, bei dem alle schöpferischen Werke automatisch Urheberrechtsschutz genießen.

Auch wenn die meisten Werke kaum von kommerziellem Interesse sind, unterliegen sie doch dem Urheberrecht, was es Archiven wie denen der Kläger nicht erlaubt, diese Werke zu archivieren. Unter dem alten Urheberrechtssystem hingegen wären diese Werke wohl kaum registriert worden und hätten so archiviert und zur Verfügung gestellt werden können.

Mit ihrer Klage wollen Kahle und Prelinger nun erreichen, dass das System eines bedingungslosen Urheberrechts als verfassungswidrig eingestuft wird.


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