Großrazzia gegen Film- und Spiele-Raubkopierer erfolgreich
Fast 800 Objekte durchsucht, mehrere Festnahmen
Von Ermittlungsergebnissen der GVU ausgehend hat am 16. und 18. März 2004 die bislang weltweit umfangreichste Durchsuchungsaktion auf Grund von Urheberrechtsverletzungen im Bereich Film- und Entertainment-Software stattgefunden. Es wurden fast 800 Wohnungen, Firmenräume und Rechenzentren im Raum München, Frankfurt/Main, Bremen, Köln und im Ruhrgebiet durchsucht. Es kam zu mehreren Verhaftungen. Der Schaden aufgrund der Raubkopierertätigkeiten für die Rechteinhaber wird auf einen hohen zweistelligen Millionen-Euro-Betrag geschätzt.
Mehr als zweijährige private Ermittlungen der GVU erbrachten detaillierte Erkenntnisse und Beweismittel, so der Verband. Durch Strafantragstellung der GVU und umfangreiche Kooperationen mit den Strafverfolgungsbehörden in München, Bochum/Herten und Frankfurt/Main gelang es, Tätergruppen zu ermitteln, welche für die illegale Herstellung und Erstveröffentlichung deutscher Fassungen von Kinofilmen wie "Herr der Ringe" oder "Im Dutzend billiger" (Kinostart in Deutschland erst am 25. März 2004) und Spielesoftware verantwortlich sind. Dabei seien nicht nur diese Release-Groups, sondern auch die Verbreitungsstruktur enttarnt worden.
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Eine große Rolle in der Kinopiraterie-Szene spielte die nun ausgehobene Release-Group "ACP" (Alpha Cinema Projekt) sowie die dazuzurechnenden Nachfolge- oder Untergruppierungen "CHE" (Cinema Home Entertainment), "DHE" (The Dollhouse Group), "DND" (Do Not Disturb), "Yale" und "PRD" (Paramount Release Division).
Als zweite große Hauptgruppe der Kinofilm-Szene wurde die Gruppe TGSC (The German Screener Crew) ermittelt, die im Zeitraum Juli 2001 bis Oktober 2003 von mindestens 225 Filmen illegale deutsche Fassungen herstellte und (überwiegend vor Kinostart in Deutschland) über Internetserver verbreitete.
Die Gruppen gehörten zu einem weltweit aktiven Netzwerk von Gruppierungen, die illegal Filme im Internet publizieren. Man unterhielt Kontakte zu Mitarbeitern der Filmwirtschaft, Transportunternehmen und Filmvorführern in Kinos, um in den Besitz von Filmmaterial oder Tonspuren zu kommen.
In der Regel seien die früher erscheinenden amerikanischen Filmfassungen durch dortige Tätergruppen (zum Beispiel Centropy und TCF) im Internet zur Verfügung gestellt worden. Mit der in Deutschland beschafften deutschen Tonspur wurden dann das amerikanische Bildmaterial und die deutsche Tonspur zusammengespielt.
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Jedenfalls DARF IMHO ein Richter eine Verschlüsselung nicht zulasten des Beschuldigten...
Deutsches Reich Kommissarische Regierung Der Kommissarische Präsident Groß-Berlin, am 23...
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