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MobilCom plant Rückforderung von Teilen der UMTS-Milliarden

Hohes Prozesskostenrisiko. Der Büdelsdorfer Service-Provider MobilCom wird möglicherweise eine Klage auf Rückerstattung von Teilen der UMTS-Lizenzgebühren einreichen. Die inhaltliche Entscheidung bei MobilCom-Chef Thorsten Grenz ist so gut wie gefallen, schreibt der Spiegel. Was den Manager noch abhält, die entscheidenden Schritte einzuleiten, sind die hohen Prozesskosten von bis zu 35 Millionen Euro.
/ Andreas Donath
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Grenz hat deshalb bei seinem Großaktionär France Télécom nachgefragt, ob das französische Staatsunternehmen bereit sei, die Rechtskosten zu übernehmen. Eine schriftliche Antwort steht noch aus. "Allgemeine Unterstützung" in der heiklen Frage hätten die Franzosen jedoch bereits signalisiert. Grenz wolle sich in den nächsten Wochen persönlich für ein endgültiges Ja zur Kostenübernahme einsetzen.

Hintergrund für die mögliche Milliarden-Klage ist die Frage, ob der Bund bei der Versteigerung der UMTS-Lizenzen für rund 100 Milliarden Mark im Sommer 2000 Mehrwertsteuer ausweisen musste oder nicht. Mehrere Lizenznehmer haben inzwischen Rechtsgutachten zu dieser Frage in Auftrag gegeben. Ergebnis: Mehrwertsteuer hätte der Bund dann nicht ausweisen müssen, wenn es sich um eine "hoheitliche Aufgabe" gehandelt hätte. Dies ist nach Ansicht von Gutachtern jedoch nicht der Fall.

Bei der Versteigerung der UMTS-Lizenzen, so der Steuerrechtsexperte Professor Dieter Birk von der Universität Münster, habe sich der Bund "eindeutig im Rahmen eines Betriebes gewerblicher Art" betätigt. Insofern handele es sich klar um eine "Leistung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes".

Sollte diese Rechtsauffassung von einem Gericht bestätigt werden, könnten die betroffenen Unternehmen im Wege des Vorsteuerabzugs mehr als sieben Milliarden Euro vom Bund zurückfordern.

Ob auch weitere Unternehmen rechtliche Schritte einleiten, so der Spiegel, ist unsicher. Die vier Netzbetreiber wollten in den nächsten Wochen eine gemeinsame Position erörtern. Allerdings drängt die Zeit. Wenn bis Ende des Jahres 2004 keine Klagen eingereicht werden, verjähren die Ansprüche.


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