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Abrechnung per Telekom-Rechnung soll ausgeweitet werden

Telekom und VATM einigen sich auf Regeln für Fakturierung und Inkasso. Telekom und VATM konnten sich jetzt auf eine einvernehmliche Regelung zu Fakturierung, Inkasso und Mahnung verständigen. Mit einem gemeinsam formulierten Vorschlag für das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) soll mehr Planungs- und Rechtssicherheit insbesondere für den Mehrwertdienste- und Online-Markt geschaffen und gleichzeitig der Kundenschutz verbessert werden.
/ Jens Ihlenfeld
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Neue Tarifgestaltungen im Mehrwertdienste- und Online-Bereich werden zunehmend von den Kunden nachgefragt und führten bereits in der Vergangenheit zu einer Vielzahl von rechtlichen Auseinandersetzungen mit der Telekom. "Mit den neuen Regelungen können wir bereits absehbare Streitigkeiten vor dem Regulierer und den Gerichten verhindern" , erklärt Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM, das Verhandlungsergebnis. "Damit wird es möglich, diesen wichtigen neuen Markt gemeinsam und diskriminierungsfrei anzugehen."

Die Vereinbarung mit der Telekom soll Regulierungsauflagen und -verpflichtungen ersetzen und helfen, Regulierung weiter abzubauen. Mit der Abrechnung von Blocktarifen, aber auch bestimmten Dienstleistungen innerhalb der im Mehrwertdienste-Missbrauchs-Gesetz definierten Grenzen von 2 Euro pro Minute bzw. 30 Euro Einmal-Entgelt, will man dem Micro-Payment-Markt in Deutschland auf die Beine helfen. Auch Flatrates, etwa für Online-Dienste, können zukünftig einfach über die Telekom-Rechnung mitabgerechnet werden.

Zudem soll es auf der Mahnung der Telekom künftig einen deutlichen Hinweis darauf geben, dass die Kunden die Möglichkeit haben, auch den ursprünglichen Rechnungsbetrag einheitlich weiter an die Telekom zu zahlen und nicht nur den möglicherweise geringeren Mahnbetrag, der allein auf die Telekom-Forderung entfällt. Damit sollen Kunden nicht zu mehrfachen Teilzahlungen genötigt und es ihnen erspart werden, sich mit mehreren Mahnungen und entsprechenden Zahlungen auseinander setzen zu müssen.

Die ursprünglich angestrebte Lösung, auch die Mahnung über die Telekom mit abzuwickeln, wurde fallen gelassen, da im Rahmen der Verhandlungen schnell klar wurde, dass im Markt einstweilen völlig unterschiedliche Lösungen zur Mahnung existieren und eine zwangsweise Wiedervereinigung einer einheitlichen Mahnung über die Telekom den bereits anlaufenden Wettbewerb von Clearing-Häusern und Inkassodiensten zum Erliegen gebracht hätte, so der VATM.

"Wir haben nicht nur eine gemeinsame Vertragsgrundlage gefunden, sondern es auch geschafft, einen gemeinsam abgestimmten Änderungsvorschlag zum TKG zu machen, der die Interessen der unterschiedlichen Marktteilnehmer ausgewogen berücksichtigt. Damit sind neue Geschäftsmodelle im Markt planbar und langfristig gesichert" , so Grützner.


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