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Tele2 erwirkt einstweilige Verfügung gegen Deutsche Telekom

Telekom soll Preselection-Kunden von Tele2 wettbewerbswidrig abgeworben haben. Tele2 hat vor dem Landgericht München eine einstweilige Verfügung gegen die Deutschen Telekom erwirkt. Tele2 wirft der Telekom vor, ihre Kenntnis über Tele2-Kundenaufträge zur Abwerbung von Preselection-Kunden zu nutzen.
/ Jens Ihlenfeld
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Telefonkunden, die sich für Tele2-Preselection entschieden hatten, seien gezielt von Mitarbeitern der Deutschen Telekom angerufen worden, um sie für Orts- und Fernverbindungen über Telekom zurückzugewinnen. Diese Nutzung von Informationen verstoße gegen das Kartell- und Wettbewerbsrecht, so Tele2.

Um die Preselection auf Tele2 einzurichten, ist eine technische Umstellung des Telefonanschlusses von Seiten der Telekom erforderlich. Tele2 muss der Telekom daher vorab alle erforderlichen Daten der Telefonkunden zukommen lassen. Diese Daten soll die Telekom nun aber genutzt haben, um Kunden gezielt für die eigenen Angebote zu gewinnen. Dies habe man mit 250 eidesstattlichen Versicherungen unter Beweis gestellt, so Tele2.

"Nach unserer Überzeugung verschafft sich die Deutsche Telekom einen unerhörten Wettbewerbsvorteil, der uns massiv schädigt. Die 250 Kundenberichte, die wir mit eidesstattlichen Versicherungen belegt haben, sind nach unserer Befürchtung nur die Spitze des Eisbergs. Man kann nur erahnen, wie groß die Dunkelziffer tatsächlich ist. Mit einer derartigen Praxis des früheren Monopolisten ist ein fairer Wettbewerb im deutschen Telefonmarkt nicht möglich", so Anders Olsson, Geschäftsführer von Tele2 in Deutschland.


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