Eolas-Patent vorläufig aufgehoben
Durch die Aufhebung bleibt Microsoft möglicherweise nicht nur die Zahlung der Schadensersatzsumme erspart, auch Änderungen am Internet Explorer sowie anderen Browsern und Webseiten wären damit hinfällig. Vor den Auswirkungen des Patents hatte daher auch das Wolrd Wide Web Konsortium (W3C) eindringlich gewarnt und seinerseits die Aufhebung des Patents beantragt, wäre davon doch das gesamte Internet betroffen gewesen.
Eolas hat demnach nun 60 Tage Zeit, sich zu der vorläufigen Aufhebung des Patents zu äußern. Allerdings ist diese Aufhebung nur ein erster Schritt im Rahmen einer erneuten Prüfung des Patents. Die letztendliche Entscheidung über das Patent ist weiterhin offen.
Nach Ansicht von Eolas, die das US-Patent 5,838,906(öffnet im neuen Fenster) von der Universität Kalifornien lizenziert haben, verstößt Microsoft mit dem Internet Explorer gegen eben dieses Patent. Die unter anderem von Dr. Michael Doyle, Forscher an der Universität Kalifornien und zugleich Präsident von Eolas, entwickelte Technik erlaubt es, interaktive Applikationen in Webseiten einzubetten. Seit 1995 finden sich derartige dynamische Inhalte im Web.
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