Reg TP geht erneut gegen rechtswidrigen Dialer vor
Zwar ist diese Entscheidung der Reg TP noch nicht bestandskräftig, ein Widerspruch des betroffenen Unternehmens gegen den Bescheid der Reg TP habe aber keine aufschiebende Wirkung, so Reg-TP-Präsident Matthias Kurth.
Die Reg TP hatte nach zahlreichen Verbraucherbeschwerden ermittelt, dass die HAS einen rechtswidrig eingesetzten Dialer verwendet, um Verbrauchern Beträge für eine angebliche Anmeldung zu einem Internet-Service in Rechnung zu stellen. Die Firma verlange 69,95 Euro für die Möglichkeit, einen Monat lang ein Erotik-Internet-Portal zu nutzen.
Der betreffende Dialer installiere sich entweder durch Anklicken eines Buttons auf einer Website oder er werde durch Anklicken von Werbebannern aktiviert. Das Programm beende die bestehende Verbindung ins Internet und baue dann eine neue Verbindung über die Rufnummer 069/42726998 auf. Gleichzeitig werde die Telefonnummer des Benutzers übertragen und die Daten des Anwenders würden ausspioniert.
Der Nutzer erhalte dann letztendlich eine Rechnung der HAS über 69,95 Euro. Laut Reg TP wurden bereits mehr als 100.000 Rechnungen dieser Art versandt.
In der Zeit vom 15. August 2003 bis 13. Dezember 2003 durften kostenpflichtige Dialer nur in den Rufnummerngassen (0)190 und (0)900 betrieben werden. Seit dem 14. Dezember 2003 müssen sich diese auf die Rufnummerngasse (0)900-9 beschränken. Alle anderen Dialer, die in anderen Rufnummerngassen betrieben werden, sind rechtswidrig, so die Reg TP.
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