S.A.D gibt im Streit um CopyCount-Patch auf

Gericht bestätigt die Rechtswidrigkeit von Kopierschutzknackprogrammen

Der Software-Hersteller S.A.D gibt im Streit um seinen CopyCount-Patch den Forderungen der Musikindustrie nach. Der Patch erlaubt es, unter Umgehung von Kopierschutzsystemen eine beschränkte Zahl von Kopien von DVDs zu erstellen. Zunächst hatte S.A.D noch Widerspruch gegen eine von der Musikindustrie erwirkte einstweilige Verfügung eingelegt, am vergangenen Freitag, dem 27. Februar 2004, in einer Verhandlung vor dem Landgericht München 1 seinen Widerspruch aber zurückgezogen.

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"Die Verunsicherung der Verbraucher hat endlich ein Ende: Der Software-Patch 'Copy Count' von S.A.D. ist illegal und wird nicht weiter vertrieben werden", zeigt sich Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände, erfreut. "Die Einsicht hat gesiegt, S.A.D. hat eingelenkt."

Mehrere Unternehmen der Musikindustrie hatten gegen S.A.D. eine einstweilige Verfügung erwirkt, die dem Hersteller den Vertrieb seines CopyCount-Patches untersagte. Das Gericht habe den Vertretern von S.A.D. unmissverständlich klargemacht, dass Programme zur Umgehung von Kopierschutzmechanismen ausnahmslos illegal sind und auch die von S.A.D. behauptete zahlenmäßige Beschränkung der Kopien durch "Copy Count" daran nichts ändere, heißt es von Seiten der Musikindustrie. Auch das von S.A.D. in Auftrag gegebene Rechtsgutachten sei durch das Gericht ausdrücklich widerlegt worden. Prof. Dr. Holznagel, LL.M. (Master of Law) vom Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) in Münster, war in seinem für S.A.D. erstellten Gutachten zu dem Schluss gekommen, dass die Produkte des Unternehmens weiterhin hergestellt und vertrieben werden dürfen.

Nachdem S.A.D. in der mündlichen Verhandlung eingelenkt und den Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung zurückgezogen hat, wurde diese nun als endgültige Regelung anerkannt.

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