Telekom senkt Vorleistungsentgelte auf Druck der EU
"Obwohl die Deutsche Telekom seit Anfang 2001 verpflichtet ist, Konkurrenten den gemeinsamen Zugang zum Teilnehmeranschluss zu gewähren, war es bisher nur für sehr wenige Wettbewerber rentabel, diese Zugangsform zu nutzen. Die Deutsche Telekom wurde zum Quasi-Monopolisten für den Breitband-Zugang für Endkunden, während keiner der Wettbewerber eine signifikante Marktposition erreichen konnte. Dies liegt an der wettbewerbswidrigen Tarifstruktur der Deutschen Telekom", erklärte Wettbewerbskommissar Mario Monti.
Die Kommission hält einen funktionierenden Wettbewerb zwischen verschiedenen Anbietern für den besten Weg zu Preissenkungen und drängt daher auf niedrigere Vorleistungsentgelte für die Wettbewerber der Telekom.
Die nun geplanten Tarifsenkungen haben die Kommission dazu bewegt, ihre Ermittlungen gegen die Telekom wegen des vermuteten Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung einzustellen. Diese Ermittlungen beruhen auf dem Verdacht, dass die Gebühren der Deutschen Telekom für Breitband-Zugang zu Lasten der Wettbewerber so hoch sind, dass keiner dieser Wettbewerber rentabel arbeiten konnte.
Die Telekom sei daher sowohl auf Vorleistungs- als auch auf Endkundenebene der dominierende Marktteilnehmer beim Breitband-Zugang in Deutschland. Auf Vorleistungsebene ist die Telekom derzeit der einzige deutsche Netzbetreiber mit einem bundesweiten Anschlussnetz, so die Kommission. Um Endkunden vergleichbare Dienste anbieten zu können, benötigen Wettbewerber auf Vorleistungsebene den Zugang zu dieser Infrastruktur. Bei den Endkunden-Zugangsdiensten habe die Telekom auch nach mehr als drei Jahren des Wettbewerbs noch immer etwa 90 Prozent Marktanteil.
Das Verfahren der Kommission wurde im Jahre 2002 auf Grund einer Beschwerde des deutschen Wettbewerbers QSC eingeleitet. Anstelle der Eröffnung eines formellen Missbrauchsverfahrens gegen die Telekom hat die Kommission jetzt jedoch Verpflichtungszusagen der Telekom akzeptiert. Ab 1. April 2004 bis Ende 2004 will die Telekom keine monatlichen Line-Sharing-Entgelte von ihren Wettbewerbern verlangen. Ab dem 1. Januar 2005 sollen die geltenden Line-Sharing-Entgelte dann in erheblichem Umfang und dauerhaft reduziert werden. Ferner hat DT entschieden, bestimmte ADSL-Endkundenpreise zu erhöhen.
Die reduzierten Line-Sharing-Entgelte für die Zeit ab dem 1. Januar 2005 bedürfen allerdings noch der Genehmigung durch die Reg TP. Die Kommission wird das Verfahren daher erst dann einstellen, wenn die Reg TP eine Entscheidung getroffen hat, durch die die Verpflichtungszusagen der Telekom effektiv angewendet werden können.
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