Verwirrung um neue Apache-Lizenz
Dabei geht es im Kern um den Punkt 3 der Apache-Lizenz in der Version 2.0, in dem jeder, der etwas zu einer unter dieser Lizenz stehenden Software beigetragen hat, jedem Nutzer kostenlos ein weltweites, nicht exklusives Recht zur Nutzung möglicherweise notwendiger Patente einräumt, die er hält. Allerdings zieht die Lizenz auch direkte Sanktionen für eine Verletzung dieser Lizenzvorschrift nach sich. So soll jedem, der eine Patentklage auf Basis einer entsprechend lizenzierten Software anstrengt, jedes Recht auf die Nutzung der im Rahmen der Lizenz gewährten Rechte wieder entzogen werden.
Auf diese Weise will man Entwickler und Nutzer vor möglichen späteren Patentklagen durch andere Entwickler der Software schützen, müssen doch Kläger ihrerseits damit rechnen, selbst verklagt zu werden.
Die FSF weist nun auf ihrer Website(öffnet im neuen Fenster) darauf hin, dass die Apache Lizenz 2.0 dadurch inkompatibel zu GPL werde, da sie eine Anforderung stellt, die so nicht in der GPL enthalten ist. Eben Moglen, Justitiar der FSF, setzt sich in einem Kommentar(öffnet im neuen Fenster) zu einer Vorabversion der Apache Lizenz 2.0 mit den Problemen auseinander, die er in der neuen Apache-Lizenz sieht.
Dabei geht es nicht um die Sache an sich, denn auch die FSF arbeitet an der neuen Version 3.0 der GPL, die die Problematik von Software-Patenten einbeziehen soll, sondern um die Ausgestaltung in der Apache-Lizenz, die Moglen für problematisch hält.
Die Apache Software Foundation hingegen sieht die Inkompatibilität mit der aktuellen GPL 2.0 allerdings für nicht gegeben. Die Kompatibilität der beiden Lizenzen ist Voraussetzung, um Software-Module einer Software unter der Apache Lizenz 2.0 zusammen mit Modulen unter der GPL zu einer neuen Software zusammenzufügen. Diese sieht die Apache Software Foundation(öffnet im neuen Fenster) ihrerseits unter Berufung auf die GPL gegeben.