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Bundesgerichtshof: DENIC muss Domains nicht sperren

Im Fall kurt-biedenkopf.de zu Gunsten der .de-Registrierungsstelle entschieden. Wie die deutsche Domainvergabestelle DENIC mitteilte, hat der ehemalige sächsische Ministerpräsident Kurt Biedenkopf vor dem Bundesgerichtshof eine Niederlage erlitten. Wie in den Vorinstanzen soll er nun auch höchstrichterlich mit seiner Sperrungsforderung für die Domain kurt-biedenkopf.de gescheitert sein.
/ Christian Klaß
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Biedenkopf hatte verlangt, dass die DENIC als Registrierungsstelle die Domain kurt-biedenkopf.de "sperren" und so verhindern müsse, dass diese Domain jemals wieder für irgendjemanden – einschließlich Biedenkopf selbst – registriert werden kann. Der Bundesgerichtshof habe in seiner Entscheidung, deren schriftliche Begründung noch nicht vorliege, diesem Ansinnen nun eine Absage erteilt und damit seine Entscheidung in Sachen ambiente.de fortgeschrieben, der zufolge DENIC vor und bei der Domainregistrierung keinen Prüfpflichten im Hinblick auf Rechte Dritter unterliege. Eine Domain-"Sperrung" würde der DENIC zufolge genau eine solche Prüfung durch die Domainvergabestelle erfordern und auch dem allgemeinen Registrierungsprinzip "wer zuerst kommt, mahlt zuerst" widersprechen.

Rechtsanwalt Stephan Welzel, Leiter der DENIC-Rechtsabteilung, begrüßte die Entscheidung: "Der Bundesgerichtshof hat die Vorstellung verworfen, DENIC solle Domains 'sperren', um so denkbare Rechtsverletzungen zu verhindern. Wer nicht will, dass bestimmte Domains von anderen genutzt werden, kann und muss sie also für sich registrieren, selbst wenn er einmal sächsischer Ministerpräsident war" , heißt es in einer DENIC-Pressemitteilung.


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