Abmahnung gegen eMule.de zurückgenommen
eMule-Gemeinschaft will dennoch gegen Marke "eMule" vorgehen
EMule zählt zu den am häufigsten genutzten, nichtkommerziellen Filesharing-Clients für P2P-Netzwerke und verfügt über mehrere Millionen Nutzer. Nachdem der eMule-Gemeinschaft durch die Kanzlei Günter Freiherr von Gravenreuth & Bernhard Syndikus Ungemacht drohte, wurde kurzerhand die Spenden-Aufruf-Website freemule.net ins Leben gerufen, um die am 8. Januar 2004 beim Deutschen Patentamt eingetragene Wortmarke "eMule" des Gravenreuth-Mandanten Firstway Medien GmbH anzufechten - nun wurde die Abmahnung plötzlich zurückgezogen.
Die Firma Firstway hatte in der Vergangenheit unter anderem durch eigene eMule-Clients und zweifelhafte Dialer-Software auf sich aufmerksam gemacht und so wohl auch versucht, Geld aus der Bekanntheit von eMule zu schlagen. Am 1. Februar 2004 hatte die Kanzlei Gravenreuth & Syndikus im Auftrag von Firstway damit begonnen, eMule.de, eine der größten deutschen eMule-Webseiten, auf Grund der eingetragenen Marke abzumahnen und die Unterlassung der Nutzung dieser Domain zu fordern.
Nachdem sich die Entwickler von eMule (emule-project.net) und die Betreiber von eMule.de zusammengeschlossen hatten, um die Löschung der Marke "eMule" durchzusetzen sowie weitere rechtliche Angriffe der Firstway Medien GmbH abzuwehren, rief man auf der eigens dafür geschaffenen Website freemule.net zu Spenden für die Finanzierung nicht nur der Verteidigung, sondern auch der Löschung der Marke eMule auf. Nicht nur eMule-Fans, sondern auch der Software-Entwickler SlySoft (Hersteller von AnyDVD und CloneCD) haben bereits ordentlich gespendet.
Wie nun auf freemule.net zu lesen ist, hat die Kanzlei von Gravenreuth und Syndikus am 13. Februar 2004 mitgeteilt, dass die Firstway Medien GmbH die Abmahnung gegen eMule.de zurückziehe. Die eMule-Verfechter vermuten, dass sich das Unternehmen dazu entschied, um eine negativen Feststellungsklage zu verhindern. Dennoch wollen die eMule-Programmierer und das eMule.de-Team weiterhin an einer Löschung der Marke eMule festhalten, da in der derzeitigen Situation jede eMule-Webseite, die nach dem April 2003 eingerichtet wurde, abgemahnt werden könnte: "[...] auf Grund unser bisherigen Erfahrungen befürchten wir, dass dies auch geschehen wird. Daher bleiben wir wie geplant weiterhin bei unserem Ziel und werden in Kürze Löschungsklage bei einem Gericht einreichen", heißt es dazu auf freemule.net.
In der Zwischenzeit müssen sich die freemule.net-Betreiber aber auf Grund wüster Forumskommentare ihrer Fans noch mit der Kanzlei Gravenreuth auseinander setzen. Eine diesbezügliche separate Abmahnung bezieht sich auf Beleidigungen von Herrn Freiherr von Gravenreuth von unbedacht handelnden freemule.net-Benutzern im freemule-Forum. Der Anwalt fordert darin die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie eine Gebühr von 446,- Euro für den Brief. Derzeit überlegt man noch, wie man darauf reagieren will.
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Das ist purer Müll. Und ganz einfach deswegen, weil alles was Du sagst eine Lüge ist. Die...
Da wiegst Du Dich in Deine eigenen ach so schönen Illusionen!
Danke für die Berichtigung. die du versuchtest vorzunehmen. aber es scheint das du nicht...
Hast du auch Argumente oder willst du nur meckern? Exe p.s. Rechtschreibfehler sind als...