SCO vs. IBM: Novell greift ein
Novell hatte SCO eine Frist bis zum 11. Februar 2004 im 12:00 Uhr Mittag gesetzt. Das Unternehmen sollte IBM alle Rechte einräumen, die es selbst als notwendig betrachtet, um die eigene Klage diesbezüglich zu entkräften. Dabei beruft sich Novell auf eine Klausel im Kaufvertrag, der den Verkauf der Unix-Rechte von Novell an SCO abdeckt.
Darin wird SCO zum einen verpflichtet, allen Unix-Lizenznehmern die für sie notwendigen Rechte einzuräumen, zum anderen wird Novell das Recht eingeräumt, SCO zur Gewährung der entsprechenden Rechte aufzufordern bzw. sollte SCO dem nicht nachkommen, Unix-Lizenznehmern selbst die entsprechenden Rechte einzuräumen.
SCO begründet große Teile seiner Klage gegen IBM mit dem Fehlen der entsprechenden Rechte. Novell räumt IBM nun all die Rechte ein, die SCO für notwendig erachtet. Allerdings streiten zugleich Novell und SCO darüber, wer von den beiden welche Rechte an Unix hält. Dabei ist SCO der Ansicht, alleiniger Inhaber aller Unix-Rechte zu sein, Novell hingegen meint seinerseits nicht exklusive Rechte an Unix behalten zu haben. Beide stützen sich dabei auf ein und denselben Kaufvertrag, den beide aber anders auslegen.