S.A.D.: Phonoverband täuscht falsche Tatsachen vor
Laut S.A.D. habe der Phonoverband drastisch übertrieben, da es bei der einstweiligen Verfügung nicht um die Software an sich, sondern nur um den Kopierzähler-Patch "Copy Count" gehe. Dieser Patch erlaubt es, kopiergeschützte DVDs wenige Male zu kopieren – ohne den Patch ermöglicht MovieJack keine Kopien von geschützten DVDs. Die Software MovieJack ist somit aber weiterhin im Handel erhältlich.
S.A.D. kann nach eigenen Angaben zudem nicht nachvollziehen, dass der Phonoverband den Erlass einer einstweiligen Verfügung bereits als Sieg über angebliche "Knacktools" feiert, da die klagenden Firmen bisher noch keine Gelegenheit hatten, ihre durch SAD entstandenen Schäden detailliert vor Gericht vorzutragen. Erst der Widerspruch seitens S.A.D. würde die Unternehmen der Musikwirtschaft zu diesem Schritt veranlassen, damit so die Gefahr von Movie Jack für Musikmedien geklärt werden könne.
Zudem bemängelt S.A.D. die inkonsequente Haltung eines Unternehmens wie Sony Music, das zusammen mit sieben anderen Unternehmen der Musikwirtschaft den betreffenden Antrag beim Landgericht München eingereicht hat: "Mehr als spannend wird die Frage sein, warum Sony nicht auch gegen Sony klagt, um zu verhindern, dass Sony-Laufwerke eine Sony-Musik-CD, welche mit einem Sony-Kopierschutz versehen ist, ohne weiteres kopiert. Was ganz nebenbei ein MovieJack niemals hinbekommen würde, da dieser nämlich, wie der Name schon sagt, eher etwas für Freunde der Video-Privatkopie ist."



