Zum Hauptinhalt Zur Navigation

Phonoverbände gegen Patch für Kopiersoftware MovieJack

Einstweilige Verfügung soll Software von S.A.D stoppen. Das Landgericht München gab dem Antrag einer einstweiligen Verfügung statt, die es dem Softwarehersteller S.A.D untersagt, einen Patch für seine Software anzubieten. Dieser "CopyCount-Patch" erlaubt, kopiergeschützte DVDs wenige Male zu kopieren – ohne den Patch erlaubt MovieJack keine Kopien von geschützten DVDs.
/ Jens Ihlenfeld
Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)

"Das neue Urheberrecht gilt für jeden, auch Softwareunternehmen müssen sich daran halten" , kommentierte der Vorsitzender der deutschen Phonoverbände Gerd Gebhardt. "Wer meint, durch juristische Gutachten Absolution bekommen zu können, der wird eines Besseren belehrt werden."

Infolge des in Deutschland seit dem 12. September 2003 geltenden neuen Urheberrechtsgesetzes, das die Umgehung von Kopierschutzmechanismen unter Strafe stellt, hatte auch das Software-Haus S.A.D. seine Kopierprogramme wie MovieJack, DCS und CDRWIN vom Markt genommen oder nur noch in abgespeckten Versionen angeboten. Ein neues, von S.A.D. selbst in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten nahm der Hersteller aber zum Anlass, die Software wieder in vollem Umfang in den Handel zu bringen.

S.A.D. hatte zunächst angekündigt, Verfassungsklage einzureichen und beauftragte dazu Prof. Dr. Holznagel, LL.M. (Master of Law) vom Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) in Münster, mit einem entsprechenden Gutachten. Das von Holznagel erstellte Papier soll laut S.A.D. für einigen Wirbel sorgen: Zwar ist eine Verfassungsklage in Karlsruhe laut Holznagel nicht möglich; das Gutachten geht jedoch davon aus, dass die Produkte des Unternehmens weiterhin hergestellt und vertrieben werden dürfen.

Der Ulmer Software-Verlag bietet die einst vom Markt genommene Software wieder an und stellt auch Patches für Kunden zur Verfügung, die zuvor eingeschränkte Versionen der Kopiersoftware erworben hatten. Mit dem Patch ist es möglich, bis zu drei Kopien von geschützten DVDs anzufertigen.

Die Musikindustrie wollte dies aber nicht hinnehmen und erwirkte durch die Münchener Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte beim Landgericht München eine Unterlassungsverfügung, die der Verbreitung des Patches ein Ende setzen soll.

"Die Entscheidung zeigt, dass es keine Zweifel an dem geltenden Urheberrecht gibt. Wir werden illegale Angebote zum Kopierschutzknacken auch zukünftig nicht hinnehmen und unsere Rechte durchsetzen, egal gegen wen. Das gilt auch für Softwareunternehmen, die an den Leistungen von Kreativen und Produzenten schmarotzen wollen" , so Gebhardt zu der einstweiligen Verfügung, die kein Urteil in der Sache darstellt.


Relevante Themen