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EU untersucht Sportrechtevermarktung für UMTS

Branche für wettbewerbswidrige Vereinbarungen anfällig. Die EU-Kommission hat eine breit angelegte Untersuchung des Verkaufs von Sportrechten an Internetanbieter und Betreiber von Mobilfunknetzen der dritten Generation (UMTS) beschlossen. Sportrechte und insbesondere Fußball-Übertragungsrechte seien entscheidende Verkaufsargumente für die Anbieter von Fernsehabonnements, aber auch für neue Medienangebote wie Internet- und UMTS-Dienste.
/ Jens Ihlenfeld
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Laut Wettbewerbskommissar Mario Monti "sind die 3G-Netze jetzt in der heißen Phase ihrer Markteinführung, und ihr Erfolg hängt in hohem Maße davon ab, ob es den Betreibern gelingt, attraktive audiovisuelle Inhalte anzubieten. Die Wettbewerbsbehörden müssen dafür sorgen, dass der Zugang zu Sportrechten offen bleibt und es nicht zu Diskriminierungen kommt" . Die bisherigen einschlägigen Erfahrungen hätten gezeigt, dass die Branche für möglicherweise wettbewerbswidrige Vereinbarungen und Verhaltensweisen durchaus anfällig sei.

Als Beispiele nannte Monti Lieferverweigerungen, die Bündelung von Fernsehrechten mit Übertragungsrechten für neue Medien oder UMTS, Sperrfristen zum Schutz der Fernsehübertragungen vor der Konkurrenz durch andere Übertragungsformen oder Exklusiv-Verträge für Betreiber von neuen Medien und UMTS. So hat beispielsweise T-Mobile die Rechte zur Übertragung der Fußball-Bundesliga auf Handys erworben, Vodafone die entsprechenden Rechte für die UEFA Champions League.


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