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CDU/CSU kritisiert TKG-Entwurf der Regierung

Wirksame Sanktionsmöglichkeiten bei Missbrauch der Marktmacht gefordert. Der Bundestag hat in erster Lesung über die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beraten. Die Fraktion von CDU/CSU kritisiert dabei den Entwurf der Regierung und fordert insbesondere wirksame Sanktionsmöglichkeiten bei Missbrauch der Marktmacht.
/ Jens Ihlenfeld
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So fordert die medienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Martina Krogmann eine zwingend rückwirkende Mehrerlös-Abschöpfung und hohe Bußgelder zur nachhaltigen Abschreckung, eine klare und eindeutige Umsetzung der EU-Richtlinien, eine Stärkung des Verbraucherschutzes, insbesondere in Bezug auf die Dialer-Problematik und eine stärkere Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde sowie Transparenz des Regulierungsverfahrens.

So sollen nach Meinung der CDU/CSU Weisungen des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit veröffentlicht werden und Grundsatzentscheidungen von der Präsidentenkammer gefällt werden. Die Marktteilnehmer sollen durch eine Anhörung zu dem jährlichen Vorhabenplan eingebunden werden.

Auch seien effektive Rechtsschutzmöglichkeit für Wettbewerber nötig. Ihnen seien Antragsrechte für eine anlassbedingte Überprüfung der Marktdefinition und Marktanalyse, für Regulierungsverfahren zur Überprüfung von Entgelten im Vorleistungsbereich und im Rahmen der Missbrauchsaufsicht einzuräumen. Auch sollten sie das Recht haben, eine anlassbedingte Überprüfung durch die Regulierungsbehörde zu beantragen.

Zur Verkürzung von Gerichtsverfahren fordert Krogmann die Anwendung von Zivilrecht statt Verwaltungsrecht.

Zwar äußert sich Krogmann auch in Bezug auf die von Datenschützern und Anbietern kritisierte, geplante Vorratsdatenspeicherung kritisch, geht aber vor allem auf die Bedenken der Anbieter ein: "Wenn der Staat Telekommunikation überwachen will, darf er die Unternehmen nicht mit den Kosten belasten. Eine Zwangsabgabe für den Unterhalt der Regulierungsbehörde ist abzulehnen" , so Krogmann.


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