Oliver Kahn gewinnt gegen Electronic Arts
Fifa 2002 muss aus dem Handel genommen werden. Oliver Kahn hat sich auch in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Hamburg gegen den Spielehersteller Electronic Arts durchsetzen können. Kahn hatte gegen die Verwendung seines Namens und seines Bildes im Programm Fifa 2002 geklagt.
Dem Nationaltorhüter wurde in erster Instanz bereits im April 2003 Recht gegeben, allerdings ging Electronic Arts daraufhin in die Berufung. Die Richter des Hamburger Oberlandesgerichts kamen aber auch in zweiter Instanz zu dem Ergebnis, dass durch die unerlaubte Nutzung des Namens und des Bildes des deutschen Nationaltorhüters dessen Persönlichkeitsrechte verletzt werden.
Das Fußballspiel Fifa 2002 darf infolge des Urteils fortan nicht mehr vertrieben werden. Kahn hat nun die Möglichkeit, auf Schadenersatz zu klagen; zudem steht unter Umständen nun eine Klagewelle durch weitere Sportler an, die ihre Rechte durch Computer- und Videospiele verletzt sehen.