Bricht Amazon.com das Urheberrechtsgesetz?
Die Klage richtet sich nicht gegen die britische Niederlassung von Amazon, sondern direkt gegen Amazon.com, den amerikanischen Mutterkonzern, da Amazon.com CDs an Kunden in Großbritannien liefert. Laut der Musikindustrie handelt es sich dabei um illegale Parallelimporte – Amazon.com verkauft also CDs, die außerhalb der EU eingekauft wurden, an EU-Bürger, was gegen das Urheberrechtsgesetz verstoßen könnte.
Amazon.com ist nicht der erste Händler, den die britische Musikindustrie argwöhnisch beobachtet. Gegen den in Hongkong ansässigen Online-Shop CD Wow hat man bereits Klage eingereicht: CD Wow kauft CDs ebenfalls außerhalb der EU ein und bietet sie EU-Bürgern dann teilweise zu Preisen an, die deutlich unter denen der europäischen Händler liegen. Auch den Händler Play.com hat man bereits auf Grund ähnlicher Praktiken ins Visier genommen.