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Bricht Amazon.com das Urheberrechtsgesetz?

Britische Phonoindustrie erwägt Klage gegen Online-Händler. Laut einem Bericht der Financial Times erwägt der Verband der britischen Musikindustrie BPI derzeit eine Klage gegen Amazon.com auf Grund einer möglichen Verletzung des Urheberrechtsgesetzes. Nach Meinung der Industrie könnte Amazon auf Grund so genannter Parallelimporte in Großbritannien gegen geltendes Recht verstoßen.
/ Thorsten Wiesner
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Die Klage richtet sich nicht gegen die britische Niederlassung von Amazon, sondern direkt gegen Amazon.com, den amerikanischen Mutterkonzern, da Amazon.com CDs an Kunden in Großbritannien liefert. Laut der Musikindustrie handelt es sich dabei um illegale Parallelimporte – Amazon.com verkauft also CDs, die außerhalb der EU eingekauft wurden, an EU-Bürger, was gegen das Urheberrechtsgesetz verstoßen könnte.

Amazon.com ist nicht der erste Händler, den die britische Musikindustrie argwöhnisch beobachtet. Gegen den in Hongkong ansässigen Online-Shop CD Wow hat man bereits Klage eingereicht: CD Wow kauft CDs ebenfalls außerhalb der EU ein und bietet sie EU-Bürgern dann teilweise zu Preisen an, die deutlich unter denen der europäischen Händler liegen. Auch den Händler Play.com hat man bereits auf Grund ähnlicher Praktiken ins Visier genommen.


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