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Urteil: Internet-Provider Verizon gewinnt gegen RIAA

Berufungsgericht hebt Anordnung zur Herausgabe von Nutzerdaten auf. Im Streit um die Herausgabe von Nutzerdaten an die Recording Association of America (RIAA) hat der Telekommunikationsanbieter Verizon in der Berufungsinstanz einen Erfolg erzielt. Verizon setzt sich damit gegen das Urteil der ersten Instanz durch, der zufolge Verizon die Daten zweier Kunden an die RIAA hätte übermitteln müssen.
/ Jens Ihlenfeld
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Mit dem Urteil des U.S. Court of Appeals des District of Columbia wird es für die RIAA in Zukunft schwieriger, gegen Nutzer von Tauschbörsen vorzugehen, da die Musikindustrie-Organisation nicht mehr ohne weiteres die Herausgabe der Nutzerdaten von den Providern verlangen kann. Künftig kommt die RIAA wohl nicht daran vorbei, zunächst ein Gerichtsverfahren anzustrengen, um die Herausgabe der Nutzerdaten zu erzwingen, womit die Kosten und auch die Prozessrisiken für die RIAA steigen.

Verizon befürchtet, durch eine Herausgabe der Daten Kunden zu verlieren und führt an, dass die von der RIAA bislang geübte Praxis gegen amerikanisches Recht verstoße.


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